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Neuordnung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden: Ein Geben und Nehmen

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Aufgaben der öffentlichen Hand soll jene Ebene erfüllen, die das am besten kann. Dies ist die Logik einer Reihe von Gesetzen, welche der Staatsrat aktuell schnürt. Das erste wurde am Freitag präsentiert.

«Endlich. Endlich. Endlich.» Staatsrat Didier Castella (FDP) atmete merklich durch, als er am Freitagnachmittag mit Gesundheitsdirektor Philippe Demierre (SVP) vor die Medien trat. Der Staatsrat macht den ersten Schritt zur Neuordnung von Aufgaben und Geldströmen zwischen dem Kanton und den Gemeinden. Das Paket zur Aufgabenentflechtung wird nun dem Grossen Rat als Gesetzesentwurf vorgelegt.

«Es ist ein gutes, es ist ein gigantisches Projekt», sagte Castella. Kunststück, haben sich doch seit 1995 und verstärkt seit 2013 viele Stellen des Kantons, Gemeinden, Oberämter und der Gemeindeverband den Kopf darüber zerbrochen, wie sie sich ihre Rechte und Pflichten untereinander aufteilen wollen. Verzögert wurde das Projekt unter anderem durch das Gesetz zu den Gemeindefusionen und den neuen Finanzausgleich.

Genau analysierten die Fachleute Chancen und Herausforderungen. Die Ergebnisse dieser Erörterungen sollen nun in Paketen zusammengeschnürt vors Parlament gebracht werden. Unter den Vorschlägen aus den vielen Lebensbereichen, die nun vorliegen, gibt es Aufgaben, die neu nur dem Kanton oder nur den Gemeinden zugewiesen werden, und solche, die noch immer oder neu gemeinsam gemanagt werden.

Drei Beispiele

Die Kinderkrippen werden neu gänzlich Gemeindesache – mit Ausnahme der Betriebsbewilligungen und der Aufsicht. Die Gemeinden kümmern sich fortan allein um die Bereitstellung der Betreuungsstellen, deren Anbieter nicht selten privat sind, und um die Finanzierung. Dies, weil die Gemeinden ihre eigene Bevölkerung und deren Bedürfnisse besser kennen. Der Freiburgische Gemeindeverband unterstützt seine Mitglieder dabei. Ähnliches gilt für den ganzen Bereich der Pflege zu Hause, die Spitex. 

Die sonder- und sozialpädagogischen Institutionen übernimmt dafür nun vollständig der Kanton. Es ist mit Abstand der grösste Kostenfaktor im Paket. Der Kanton kann diese Arbeiten am effektivsten ausüben. Sie betreffen ohnehin oft eine grosse Anzahl von Gemeinden. Es ist zudem wichtig, in diesem Bereich überall im Kanton dieselbe Qualität zu liefern. Bisher bezahlten die Gemeinden rund die Hälfte an die Kosten, konnten aber nicht mitbestimmen.

Gemeinsame Sache machen Kantone und Gemeinden etwa bei der Betreuung von Betagten in Pflegeheimen. Doch die Finanzierung wird nun klarer geregelt. Die Gemeinden übernehmen die Betreuungskosten, die Kantone den Rest.

Nicht jede staatliche Aufgabe, welche einmal zur Entflechtung vorgesehen war, taucht nun im ersten Gesetzespaket auf. Die Hundehaltung etwa, ein früher potenzieller Entflechtungskandidat, konnte in der Zwischenzeit elegant elektronisch gelöst werden. Und die Frage der Schulbauten verschob man erst einmal auf das zweite Paket. «Sie erwies sich als kompliziert», sagte Demierre.

Prinzip Subsidiarität

«Die Aufgaben sollen derjenigen Stufe – Kanton oder Gemeinde – übertragen werden, die sie am besten erfüllen kann», fasste Castella das Prinzip zusammen. Ein weiteres leitendes Element ist der grösstmögliche Entscheidungsspielraum für die Gemeinden. Dies mit dem Ziel, für die Bevölkerung möglichst gute öffentliche Dienstleistungen zu erbringen; und dies zu möglichst tiefen Kosten.  

Micheline Guerry-Berchier, Direktorin des Gemeindeverbands, erkennt im Massnahmenpaket grosse Vorteile für die Arbeit der Gemeinden. Sie werde kohärenter, transparenter, erhalte mehr Relevanz. Die Gemeinden bekommen ein starkes Gestaltungsinstrument in die Hand, insbesondere dort, wo sie dafür auch bezahlen. Das Motto sei: «Wer zahlt, befiehlt.»

Castella wies auch darauf hin, dass sich durch die langwierigen Verhandlungen auch der Austausch zwischen den Partnern verbessert habe und das gegenseitige Vertrauen gefestigt worden sei – auch in Bereichen, die mit dem Paket gar nichts zu tun haben.   

Unter dem Strich fast neutral

Eine Folge der Neuaufteilung der Aufgaben ist eine Verschiebung von Kosten in der Höhe von rund 75 Millionen Franken von den Gemeinden zum Kanton. Im Gegenzug müssen die Gemeinden zum Beispiel um die Finanzierung von Ergänzungsleistungen besorgt sein. Am Ende schaut für den Kanton ein Saldo von lediglich 1,2 Millionen Franken Mehrkosten heraus. 

Sobald der Grosse Rat dem Gesetz zugestimmt hat, kommt das Gesetz an die Urne. Es soll voraussichtlich 2024 in Kraft treten. «Das Ziel sei aber sportlich», so Castella. Dem ersten Paket soll ein zweites folgen. Es wird umgehend nach Genehmigung des ersten Gesetzes in Angriff genommen und wird Aufgaben aus dem Schulbereich betreffen.

Reformpakete

Sind aller guten Dinge drei?

Angesprochen auf ein mögliches drittes Paket, räusperten sich die beiden Staatsräte verlegen. Aufgrund der langen Geschichte der ersten beiden Pakete mögen sie noch nicht daran denken. Staatsrat Didier Castella sagte, es gebe Ideen für ein drittes Projekt. Entflechtungsbedarf herrsche zum Beispiel bei der Sozialhilfe, so Micheline Guerry-Berchier vom Gemeindeverband. Doch es sei wahrscheinlicher, schloss Castella, dass man fortan bei der Gesetzgebung immer auf eine möglichst «entflochtene» Aufgabenteilung Rücksicht nehmen wolle. So könne man wohl ein zusätzliches Paket verhindern. fca

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