Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

NFA-System:Bericht alle vier Jahre

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Bun-desgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich schreibt vor, dass der Bundesrat alle vier Jahre einen Bericht über die Wirksamkeit der NFA vorlegt. Der erste Bericht für die Periode 2008-2011 ist vom EFD am 31. März 2010 veröffentlicht worden. Die Vernehmlassung dauert bis am 2. Juli. Die parlamentarischen Beratungen zu der im Herbst zu erwartenden Botschaft des Bundesrates sollen in der Sommersession 2011 abgeschlossen sein. wb

Meistgelesen

Mehr zum Thema