Das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Bun-desgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich schreibt vor, dass der Bundesrat alle vier Jahre einen Bericht über die Wirksamkeit der NFA vorlegt. Der erste Bericht für die Periode 2008-2011 ist vom EFD am 31. März 2010 veröffentlicht worden. Die Vernehmlassung dauert bis am 2. Juli. Die parlamentarischen Beratungen zu der im Herbst zu erwartenden Botschaft des Bundesrates sollen in der Sommersession 2011 abgeschlossen sein. wb
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