Untertitel: Massnahmen gegen gefährliche Hunde
Bereits vor dem Tod eines Knaben in Oberglatt ZH hat der Staatsrat einen Entwurf für ein neues Hundegesetz in die Vernehmlassung geschickt. Im Normalfall wird dieses aber nicht vor 2007 in Kraft treten. Deshalb haben Pierre-André Page (SVP, Châtonnaye) und Dominique Corminboeuf (SP, Domdidier) am Dienstag eine dringliche Motion eingereicht. Darin verlangen sie, dass die gefährlichen Hunde an der Leine gehalten werden und einen Maulkorb tragen müssen.
Mit 54 zu 47 Stimmen bei 9 Enthaltungen wurde aber die Dringlichkeit der Motion abgelehnt. Wäre sie als dringlich anerkannt worden, hätte der Staatsrat noch in dieser Session oder spätestens in der nächsten darauf antworten müssen.
Gegen die Dringlichkeit haben sich die CVP und FDP gewehrt. Christine Schneuwly (CVP, Granges-Paccot) rief am Dienstag in einer Mitteilung der CVP in Erinnerung, dass sie mit ihrer FDP-Kollegin Claudia Cotting bereits am 3. Mai 2002 eine Motion für ein neues Hundegesetz eingereicht hat. Dabei habe sie eine Reihe von Massnahmen bezüglich Halten von gefährlichen Hunden verlangt.
Halten von extrem
gefährlichen Hunden verbieten
Laut Mitteilung fordert nun die CVP den Staatsrat auf, dass dieser eine Liste der extrem gefährlichen Hunde erstellt und das Halten solcher Tiere im ganzen Kanton Freiburg verbietet. Eine Liste soll auch von den gefährlichen Hunden erstellt werden, für welche eine Bewilligung erforderlich sei.
Die CVP wünscht zudem, dass der Staatsrat das Verfahren für das neue Gesetz beschleunigt und den Entwurf dem Grossen Rat bereits in der März-Session 2006 unterbreitet. Dieses soll sogleich nach der zweiten Lesung in Kraft treten. Laut CVP enthält der Entwurf die wichtigsten Elemente, wie sie auch in den Gesetzen anderer Kantone zu finden seien.