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Nicht staatliche Schulen können «öffentlich» sein

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Der Grosse Rat lehnt die Petition «Bildungswahl für alle» der Elternlobby ab mit dem Verweis auf folgenden Leitsatz: «Öffentliche Gelder (nur) für öffentliche Schulen». Doch was heisst «öffentlich»? Das Adjektiv ist eine Abwandlung von «offen» und bedeutet «offen zugänglich für alle». Auch Institutionen mit privatrechtlicher Trägerschaft können eine öffentliche Funktion haben, wie etwa die Privatbahnen zeigen, die allesamt öffentliche Verkehrsmittel sind. So können nicht staatliche Schulen öffentliche Schulen sein, wenn der Zugang für alle Kinder durch eine öffentliche Finanzierung gewährleistet ist. Genau dies will die Elternlobby mit ihrer Petition.

Um öffentliche Schulen mit privatrechtlicher Trägerschaft von Privatschulen zu unterscheiden, sollte ein neuer Begriff geschaffen werden. Die Elternlobby schlägt dazu die Bezeichnung «Freie Schulen» vor. Die Freien Schulen ergänzen die staatlichen Schulen als Teil des öffentlichen Bildungswesens. Eine solche Ergänzung ist absolut notwendig. Denn zahlreiche Medienberichte der vergangenen Jahre zeigen, dass man mit dem (staatlichen) Monopol eines Schulmodells im öffentlichen Bildungswesen im Bemühen, allen Kindern gerecht zu werden, an deutliche Grenzen stösst. Eine erhebliche Minderheit der Kinder fällt in diesem System durch die Maschen.

Beispiele: Schüler, die frustriert die Schule abbrechen, eine Klasse repetieren, über- oder unterfordert sind oder durch den Leistungsdruck krank werden. Kinder, die eine alternative Schule mit einem anderen pä­dagogischen Konzept besuchen, brauchen meistens keine sonderpädagogische Massnahmen und Therapien mehr. Mit den Freien Schulen, als Ergänzung zu den Staatsschulen, würden sich nicht nur die Kosten senken, die Kinder könnten sich wieder gesund entwickeln.

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