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Noch kein Zahlungsbefehl für Val-de-Charmey

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Muss die Gemeinde Val-de-Charmey einen von der Gemeindeversammlung gesprochenen und später durch einen Rekurs blockierten Betrag von 250 000 Franken an die Seilbahngesellschaft Télécabine Charmey-les-Dents-Vertes bezahlen, gegen die zwei Monate nach der Versammlung der Konkurs eröffnet wurde?

Inventar ist kein Entscheid

Danach sieht es derzeit nicht aus, auch wenn die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Freiburger Kantonsgerichts in einem Urteil vom 17.  August den Rekurs der Gemeinde gegen die Aufnahme der 250 000 Franken in die Konkursmasse als unzulässig beurteilt hat. Das Gericht anerkannte im Urteil zwar, dass es Aufgabe des Konkursamts sei, alles in Betracht Kommende in das Inventar aufzunehmen.

Das Inventar der Konkursmasse sei aber ein rein interner Verwaltungsschritt und habe in diesem Stadium eines Konkursverfahrens keine juristische Wirkung. Somit bestehe zum jetzigen Zeitpunkt für die Gemeinde auch keine Pflicht, den Betrag zu bezahlen. Sie sei somit materiell auch nicht geschädigt.

In einem ersten Schritt hatte das Kantonale Konkursamt als Konkursverwalter entschieden, die 250 000 Franken gehörten in die Konkursmasse. Das Kantonsgericht war aber anderer Meinung und entschied gegen das Konkursamt. Dieses rekurrierte dann beim Bundesgericht, welches den Entscheid der Kammer des Kantonsgerichts aufhob. Die Richter in Lausanne hielten nur fest, dass das Recht des Konkursamts auf Anhörung gleich zweimal verletzt wurde.

Folgenschwere Einsprachen

Zur Erinnerung: Die Gemeindeversammlung sprach am 14.  Januar 2019 die 250 000 Franken, damit die Seilbahngesellschaft zusammen mit privaten Sponsoren den Betrieb aufrechterhalten könne. Doch gegen den Versammlungsentscheid gingen vier Einsprachen ein: Bei der Abstimmung seien zu viele Aktionäre anwesend gewesen, die eigentlich in den Ausstand hätten treten sollen.

Wegen der Einsprachen konnte die Gemeinde die Zahlung nicht leisten, und als das Kantonsgericht den Versammlungsentscheid bestätigte, war es zu spät: Die Seilbahn hatte bereits Konkurs angemeldet.

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