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Noch keine gesetzliche Basis

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Noch keine gesetzliche Basis

Gemeinden müssen 30 Prozent der Ergänzungsleistungen tragen

Die Gemeinden müssen neu 30 statt 25 Prozent der Ergänzungsleistungen tragen. Dies gilt wohl nur für das Jahr 2005, wie der Grosse Rat am Mittwoch beschlossen hat. Definitiv wird er sich aber erst in der Februar-Session dazu äussern.

Von ARTHUR ZURKINDEN

In der November-Session hat der Grosse Rat ein Staatsbudget 2005 verabschiedet mit der Voraussetzung, dass sich der Kanton mit 70 Prozent an den Kosten der Ergänzungsleistungen beteiligt. In den Jahren zuvor waren es 75 Prozent. Andererseits müssen aber die Gemeinden fünf Prozent oder 3,9 Millionen Franken mehr übernehmen als bisher.

Dem Subventionsgesetz nachleben

Der Staatsrat schlug diese Kostenabwälzung auf die Gemeinden vor, damit dem Subventionsgesetz nachgelebt werden kann. Dieses besagt, dass die Beiträge des Kantons nicht mehr als ein Viertel der Steuereinnahmen ausmachen dürfen. Ohne Kostenabwälzung auf die Gemeinden wäre jedoch die 25-Prozent-Limite überschritten worden. Der Grosse Rat stimmte der Kostenüberwälzung in der November-Session zwar zähneknirschend, aber mit 50 zu 34 Stimmen zu, nachdem er im Oktober bereits eine 10-prozentige Abwälzung abgelehnt hatte.

Gesetz anpassen

Der neue Verteilschlüssel muss jedoch im Gesetz über die Ergänzungsleistungen verankert werden. Gestern hat der Grosse Rat dies auch getan resp. wollte es tun. Am Ende der ersten Lesung war aber Damien Piller (CVP, Villars-sur-Glâne) nicht damit einverstanden, dass die zweite Lesung sogleich vorgenommen wird. Somit musste sie auf die Februar-Session 2005 verschoben werden.

Budgetprobleme aufgetaucht

Zuvor hatte der Rat mit 82 zu 29 Stimmen beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates stellte in der Folge den Antrag, die neue Aufteilung 70/30 nur auf das Jahr 2005 zu beschränken. Das Reglement zum Subventionsgesetz besagt nämlich, dass der Staatsrat erst im folgenden Jahr Massnahmen vorschlagen muss, wenn die 25-Prozent-Limite im Budget nicht eingehalten werden kann.

So rechnete z. B. Jean-Louis Romanens (CVP, Sorens) als Kommissionsmitglied vor, dass der Staatsrat erst Ende 2006 Vorschläge machen müsste, wenn im Budget 2006 die 25-Prozent-Limite erneut überschritten werden sollte. Seiner Ansicht nach müssten dem Staatsrat die zwei Jahre reichen, um das Problem der neuen Aufgabenteilung und des Finanzausgleichs zu lösen.

Folgen des neuen
Finanzausgleichs des Bundes

Der Staatsrat wollte jedoch das Gesetz definitiv ändern. Wie Gesundheitsdirektorin Ruth Lüthi erklärte, wird der Staatsrat für das Jahr 2008 so oder so mit neuen Kostenaufteilungen zwischen Kanton und Gemeinden aufwarten müssen. Zu diesem Zeitpunkt trete der neue Finanzausgleich des Bundes in Kraft. Und dieser sehe vor, dass die meisten Bundesgelder ungebunden in die Staatskasse fliessen werden. Dies bedeute, dass die ganze Aufteilung der Kosten zwischen Bund, Kanton und Gemeinden neu gestaltet werden müsse. Der Antrag des Staatsrates wurde jedoch mit 78 zu 35 Stimmen abgelehnt.

Mit 66 zu 47 Stimmen sprach sich der Rat in der Folge für die einjährige Übergangslösung aus, wie sie von der Kommission gefordert worden war. Dieser Antrag stand jedoch einem Antrag der SVP gegenüber, welche die neue Aufteilung auf drei Jahre beschränken wollte. Gemäss deren Sprecher Gilbert Cardinaux lohnt es sich nicht, ein Gesetz für ein Jahr zu revidieren.

Weiterhin grosse Opposition

Die Abstimmung über Eintreten und die Verschiebung der zweiten Lesung zeigen, dass weiterhin eine hohe Anzahl von Grossräten sich gegen diese Kostenabwälzung auf die Gemeinden sträuben. Laut Raymonde Favre (FDP, Samsales) wurde der Freiburger Gemeindeverband von vielen Gemeinden angegangen, welche diese Abwälzung nicht verstehen können. «Die Gemeinden haben ihre Budgets 2005 schon abgeschlossen», gab die Präsidentin dieses Verbandes zu verstehen.

Gemäss Damien Piller hätte der Staatsrat erst im nächsten Jahr handeln müssen. Finanzdirektor Claude Lässer betonte abermals, dass bereits das Staatsbudget 2004 die 25-Prozent-Limite überschritten hatte. Und Georges Emery (CVP, Freiburg) wollte erneut, dass nicht das Budget, sondern die Rechnung für diese 25 Prozent massgebend sind. Laut Lässer müssten aber dann auch alle andern Ausgabenbremsen wie z. B. die Defizitgrenze sich auf die Rechnungen und nicht auf die Voranschläge beziehen. Er gab sich überzeugt, dass die Grossräte mit einer solchen Lösung nicht einverstanden wären.

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