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«Noch nie etwas von THC-Gehalt gehört»

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«Noch nie etwas von THC-Gehalt gehört»

Weiterer Sensler Landwirt zu Gefängnisstrafe verurteilt

Das Gericht des Sensebezirks verurteilte gestern einen Landwirt zu 12 Monaten Gefängnis bedingt und einer Ersatzforderung von 50 000 Franken. Er hat in grossen Mengen Hanf angebaut.

Von ILONA STÄMPFLI

In den Jahren 1998 und 1999 hat ein 35-jähriger Landwirt aus dem mittleren Sensebezirk auf insgesamt 6000 Quadratmetern Hanf angepflanzt. Die Ernten lieferte er grösstenteils CannaBioland in Litzistorf. Das erfolgreiche Geschäft brachte ihm einen Gewinn von über 110 000 Franken ein.

Sein Verteidiger, Erwin Jutzet, beantragte gleich zu Beginn der Verhandlung, den Prozess zu verschieben, bis im Fall von CannaBioland Klarheit geschaffen sei. Er machte ausserdem auf das «Chaos im Untersuchungsrichteramt» aufmerksam. Gegen denselben Landwirt liefen zwei Verfahren, wobei dasjenige, das die Ernte 2000/2001 betreffe, eingestellt worden war.

Das Gericht, unter dem Präsidium von Reinold Raemy, wies die Anträge der Verteidigung zurück. Das im Jahr 2002 eingestellte Verfahren und der Ausgang des CannaBioland-Prozesses habe keinen Einfluss auf das jetzige Verfahren.

Zu viel Vertrauen in Mitmenschen

Der Landwirt versuchte seine Gutgläubigkeit und Ehrlichkeit während des ganzen Verfahrens zur Geltung zu bringen. Als Vater zweier Kinder suchte er vor fünf Jahren eine Nebenerwerbsmöglichkeit. Der Hanfanbau eigne sich als Nischenproduktion besonders gut, wurde ihm bei einer Betriebsberatung mitgeteilt. Die beiden Berater hinterliessen ihm auch gleich die Adresse eines guten Abnehmers – CannaBioland.

Der Leiter dieses Betriebs gab dem unerfahrenen Landwirt Anweisungen über den Anbau und verkaufte ihm die Samen. So entfernte der Angeklagte jeweils die männlichen Pflanzen und lieferte CannaBioland in zwei Jahren 900 Kilogramm Hanf.

Der 35-Jährige vertraute dem Hanfunternehmen voll und ganz und hätte auch nie gedacht, dass an der Produktion von Hanfkissen, -tee, -salben usw. etwas Illegales anhaften könnte. Wie der Angeklagte beteuerte, wusste er zu diesem Zeitpunkt nicht, dass gegen den Leiter von CannaBioland ein Verfahren wegen Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz im Gange war. Er habe damals auch noch nie etwas von «THC-Gehalt» gehört und deshalb keine Messungen durchgeführt.

Nach Eventualvorsatz gehandelt

Die sympatisch wirkende Naivität des Angeklagten konnte die Staatsanwältin Nora Seravalli nicht erweichen. In ihrem Plädoyer vertrat sie die Meinung, der Angeklagte habe gewusst, welches Verfahren gegen seinen Hanfabnehmer lief und dass ein Hanfkissen gegebenenfalls auch geraucht werden könne.

«Der Landwirt hat mit dem Hanfanbau einen erheblichen Gewinn erzielt und dies war ihm schon vorher bewusst gewesen», sagte sie weiter. Der Angeklagte habe nach einem Eventualvorsatz gehandelt, weil dieser bewusst das Risiko einging, dass sein Hanf auch als Betäubungsmittel gebraucht werden könnte. Seravalli verlangte eine bedingte Gefängnisstrafe von 14 Monaten und 55 000 Franken Ersatzforderung für den Staat.

Dieser Entscheid sei nicht nachvollziehbar und würde vom Volk nicht verstanden, verteidigte Erwin Jutzet seinen Klienten. Für einen Landwirt mit zwei Kindern seien die 55 000 Franken existenzgefährdend. Er sei ein ehrlicher Mann, der auf das Wort seiner Mitmenschen vertraute, fuhr Jutzet weiter. Von einem Eventualvorsatz könne hier gar nicht die Rede sein, der Angeklagte habe höchstens fahrlässig gehandelt, und bis heute sei der Hanfanbau noch nicht illegal.

Ersatzforderungen sollte sein Klient keine bezahlen müssen, erklärte der Anwalt: «Er hat eine korrekte Buchhaltung geführt und die Einnahmen der Hanfproduktion immer aufgeführt. Wer ehrlich ist, sollte nicht dafür zahlen müssen.»

Das Gericht sah es anders. Es verurteilte den Landwirt wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einem Jahr Gefängnis bedingt mit zwei Jahren Probezeit. Die Ersatzforderungen belaufen sich auf 50 000 Franken, die Gerichtskosten muss der Angeklagte übernehmen. Ausserdem wird der gesamte Hanf, der noch beim Bauern gelagert ist, vernichtet.

Gerichtspräsident Reinold Raemy brachte in seiner kurzen Urteilsbegründung einen wichtigen Punkt zur Sprache: Da der Landwirt auf die Direktzahlungen des Bundes verzichtete, sei ihm bewusst gewesen, dass sein Hanf einen höheren THC-Gehalt hatte als der berechtigte Faserhanf.

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