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Notlage ausgenützt

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Ordensmann verurteilt

Für die Berner Anwältin Marianne Jacobi, die die Frau vertrat, ist die Verurteilung ein Präzedenzfall, wie sie am Dienstag einen Bericht des Zürcher «Tages-Anzeigers» bestätigte. Damit sei gerichtlich festgehalten, dass das Abhängigkeitsverhältnis in der Seelsorge gleich zu werten sei wie in der Psychotherapie.

Das Strafgericht des Saanebezirks verurteilte den Priester im vergangenen Herbst «wegen Ausnützung einer Notlage» zu fünf Monaten Gefängnis bedingt und zu einer Genugtuung von 8000 Franken. Die Übergriffe waren bei seelsorgerlichen Einzelgesprächen im Rahmen von Meditationswochen in Matran passiert.
Anwältin Jacobi erläuterte dazu, dass sich die Situation, wie nun gerichtlich festgehalten, in der psychotherapeutischen oder seelsorgerlichen Beratung gleichermassen durch ein intensives Vertrauensverhält-
nis auszeichne. Zudem sei der Rahmen intim. Weiter bestehe ein Machtgefälle zwischen den beiden Personen, wie das Bundesgericht in einem Fall aus der Psychiatrie feststellte.
Bereits 1992 hatte sich eine vom gleichen Ordensmann sexuell ausgebeutete Frau an die Berner Beratungsstelle gewandt. Gemäss dem damals noch gültigen alten Sexualstrafrecht wurde das Verfahren eingestellt, weil das alte Recht nur den vollzogenen Beischlaf erfasste.

Kirche und Orden gerügt

Gerügt wurde von der Beratungsstelle in dieser Angelegenheit auch das Verhalten der katholischen Kirche und des Redemptoristenordens, dem der fehlbare Priester angehört. Der Orden und das Bistum Basel hätten die Übergriffe bagatellisiert und dem Mann lediglich zu Gebet, Meditation und Exerzitien geraten.

Zwar verfügte der damalige Bischof Otto Wüest 1993 Einschränkungen für den Ordensmann in der Einzelseelsorge. Weil diese erst 1997 publik gemacht wurden, fehlte die öffentliche Kontrolle. Laut der Beratungsstelle erfuhr sie erst von den Einschränkungen, als sie mit einem weiteren Fall konfrontiert war.

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