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«Nun können wir die Arbeit fortsetzen»

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 Nach der Schlussabstimmung zum Raumplanungsgesetz nahm Staatsrat Maurice Ropraz (FDP) zur Debatte Stellung.

 

 Das neue Raumplanungs- und Baugesetz ist wohl nicht im Sinn des Staatsrats.

Maurice Ropraz:Ich bin erleichtert, dass das Gesetz vom Grossen Rat angenommen wurde. Das war unser hauptsächliches Ziel. So können wir die Arbeiten für den kantonalen Richtplan und das Raumplanungsprogramm fortsetzen. Der Staatsrat wird die Ausführungsreglemente erstellen, und 2018 sollte die Gesetzgebung in Kraft treten.

 

 Mit vielen Anliegen kamen Sie aber nicht durch. Zum Beispiel mit dem Kaufrecht für Gemeinden.

Konkret haben wir das Kaufrecht für den Kanton bei Zonen kantonaler Bedeutung erhalten. Das ist wichtig; der Staatsrat wollte dieses Kaufrecht. Nach der Vernehmlassung schlugen wir ein Kaufrecht für Gemeinden vor, was der Rat knapp ablehnte. Wichtig ist, dass die Debatte stattfand.

 

 Aber der Fonds zur Abgeltung von Rückzonungen wird nicht genügend gespiesen?

Die genehmigte Mehrwertabgabe entspricht einer unserer vorgeschlagenen Varianten. Reicht es nicht, müssen wir das Gesetz anpassen.

 

 Genügt das Freiburger Gesetz dem Bundesgesetz?

Der Bund könnte es zurückweisen. Möglich ist auch, dass ein Bürger oder eine Partei vor Bundesgericht rekurriert. Ich zweifle aber, dass es zu einem Referendum kommt. Dieses würde die Umsetzung stark hinauszögern. uh

 

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