Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Nun soll Lausanne übers Streikrecht entscheiden

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) Freiburg will das Verbot des Streikrechts für das kantonale Pflegepersonal, welches der Grosse Rat in seiner Novembersession beschlossen hat (die FN berichteten), vor Bundesgericht bringen. VPOD-Regionalsekretär Gaétan Zurkinden bestätigte gestern eine entsprechende Meldung der Tageszeitung «La Liberté». Die Gewerkschaft habe den Entscheid an einer Sitzung am Dienstagabend gefällt. Formell könne der VPOD jedoch keine Klage vor Bundesgericht einreichen, sagte Zurkinden gegenüber den FN. Dies könne nur eine Privatperson. Wer dies im Fall dieser Klage sein werde, stehe noch nicht fest. Es könnte der VPOD-Regionalpräsident Christian Luisier sein, oder auch ein Mitglied des Pflegepersonals. Darüber diskutiere der VPOD intern noch. Man habe jedenfalls bereits einen Anwalt hinzugezogen, und zwar den Genfer SP-Grossrat Christian Dandrès. «Er kennt sich mit solche Klagen gut aus», so Zurkinden. Der Weg über das Bundesgericht sei in diesem Fall der einzige, um sich für das verfassungsmässig garantierte Streikrecht zu wehren, so Zurkinden weiter. Denn ein Verfassungsgericht gebe es hierzulande nicht.

jcg

Meistgelesen

Mehr zum Thema