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Nun vor Bundesgericht

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Vuisternens-en-Ogoz zieht Klage weiter

Autor: Von JEAN-LUC BRÜLHART

Als «völlig ungerecht» beschreibt die Gemeinde Vuisternens-en-Ogoz den im September gefällten Entscheid des Verwaltungsgerichts, dass der Kanton im Fall der Veruntreuung des ehemaligen Gemeindekassiers nicht zu belangen sei. Der Kanton war auf ein Begehren nicht eingegangen.Es geht dabei um viel Geld, denn der Kassier der Gemeinde hatte während elf Jahren 3,4 Millionen Franken veruntreut. Vuisternens-en-Ogoz ist entschlossen, den Entscheid des Verwaltungsgerichts am Bundesgericht anzufechten.

Aus der Verantwortung gezogen

Der Gemeinderat anerkennt zwar, dass die Gemeinde einen Teil der Verantwortung zu tragen hat. Er ist aber auch überzeugt, dass das kantonale Amt für Gemeinden (GemA) seine Aufsichtspflicht nicht wahrgenommen hat. Die Kontrolle der Gemeindefinanzen sei Bestandteil der Aufgaben des GemA, ist einer Mitteilung zu entnehmen. Der Kanton hätte früher einschreiten sollen, denn über mehrere Jahre seien die Protokolle der Finanzprüfungen von Vuisternens nicht eingetroffen. Das GemA hat nach Veröffentlichung des Falls klare Weisungen an alle Gemeinden geschickt, was die Gemeinde als Fehlereingestehung deutet. Die Gemeinde stellt aber fest, dass sich das GemA im Fall der Veruntreuung durch den Gemeindekassier aus der Verantwortung ziehen will.

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