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Nur destillieren oder doch mehr?

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Wegen mehrfacher qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz steht derzeit ein 44-jähriger Freiburger vor dem Strafgericht des Sensebezirk. Am Montag musste er vor dem Gericht in Tafers bereits zum Vorwurf Stellung beziehen, in den Jahren 2007 und 2008 auf einem Bauerngut in Fendringen bei Bösingen THC-reichen Hanf angebaut und diesen zur Destillation von ätherischen Ölen und eben auch zur Gewinnung von Betäubungsmitteln verwendet zu haben, die er dann verkaufte (siehe FN von gestern). Während er sich diesem Sachverhalt noch alleine zu stellen hatte, gesellten sich am gestrigen Prozesstag zwei weitere Männer–ein Brüderpaar aus dem Emmental–zu ihm auf die Anklagebank.

 Dem älteren der beiden Brüder, einem 39-Jährigen, wird zur Last gelegt, zusammen mit dem 44-jährigen Freiburger in der Zeit von Oktober 2010 bis Februar 2011 auf dem landwirtschaftlichen Betrieb seines um zwei Jahre jüngeren Bruders in Schwanden (BE) eine unbestimmte Menge an Hanfstecklingen mit einem THC-Gehalt von 1,8 Prozent in einem Kuh- sowie in einem Kalberstall herangezogen zu haben. Dem jüngeren der beiden Brüder wirft die Freiburger Staatsanwaltschaft vor, sich der Gehilfenschaft schuldig gemacht zu haben: Er habe den beiden anderen Angeklagten seinen Bauernbetrieb zum Anbau von THC-reichem Hanf zur Verfügung gestellt, heisst es in der Anklageschrift.

Ätherische Öle als Ziel

Auf einem zu diesem Hof gehörenden und rund zwei Hektare grossen Feld seien die Stecklinge dann angepflanzt und ein unbestimmter Teil davon auch an mehrere Kollegen weitergegeben worden, erklärten gestern die beiden Hauptangeklagten übereinstimmend: «Das Ziel ist die Produktion ätherischer Öle aus verschiedenen selbst angebauten Kräutern gewesen. Davon sollte dann jeder einen Drittel zur eigenen Weiternutzung erhalten. Ich hätte mit meinem Teil etwa Eistee produziert», erklärte der 39-jährige Emmentaler, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet. Auf keine übereinstimmenden Aussagen kamen die drei Angeklagten bei der Frage von Gerichtspräsident Reinold Raemy, wem der Hanf grundsätzlich gehörte. Während der jüngere Bruder angab, dieser hätte den anderen Beschuldigten gehört, meinte der Freiburger, dass der Hanf den Brüdern gehörte: «Ich hätte die Pflanzen bei guter Qualität abgekauft und destilliert.» Auch darüber, wer wem die Geschäftsidee ursprünglich vorgeschlagen hatte, machten sie unterschiedliche Aussagen. Auseinandergegangen waren die drei Angeklagten damals im Streit, wie der jüngere Bruder festhielt: «Zuerst haben sie zu allen Kräutern geschaut, dann aber nur noch zum Hanf. Und immer wenn ich etwas sagte, sind sie explodiert.»

Im Zuge der Ermittlungen gegen den 39-jährigen Emmentaler entdeckte die Kantonspolizei Bern zudem zwei Indoor-Hanfanlagen: Eine bereits ausser Betrieb gesetzte in einem vom Freiburger angemieteten ehemaligen Firmengebäude in Lützelflüh, sowie eine erst im Aufbau begriffene, in einer ehemaligen Metzgerei bei Sumiswald. Am 23. November 2011 nahm die Polizei den 39-Jährigen fest und stellte bei der Hausdurchsuchung unter anderem 208 Gramm getrocknete Hanfstauden und über 120 Gramm getrocknete Hanfblüten sicher. «Uns interessiert in diesem Fall nicht, was destilliert wurde, sondern eben gerade, was nicht destilliert wurde», erklärte Markus Julmy, stellvertretender Generalstaatsanwalt, den FN. Am Freitag wird der Prozess mit den Plädoyers fortgesetzt. Das Urteil wird Ende Mai erwartet.

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