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Nur gekürzte Version

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Bericht Piquerez/Cornu an Grossen Rat

Die Freiburger Regierung teilt dies in ihrer Antwort auf eine schriftliche Anfrage der beiden FDP-Grossräte Jean-Jacques Collaud und Charly Haenni mit. Die Parlamentarier hatten auf die Veröffentlichung dieses vertraulichen Dokumentes in der Tageszeitung «La Liberté» reagiert und den Staatsrat dabei ersucht, mindestens die zusammengefasste Version des Gutachtens allen Mitgliedern des Grossen Rates ohne Verzug zu übergeben. Sie wollten vom Staatsrat auch vernehmen, ob dieser bereit sei mitzuteilen, welche der von den Experten vorgeschlagenen 15 Massnahmen bereits ergriffen wurden und welche noch zu ergreifen seien.

Klarer Auftrag

Der Staatsrat erinnert daran, dass er nach der Überweisung des Postulates des damaligen CSP-Grossrates Joseph Brügger im September 1999 Gérard Piquerez, Kantonsrichter in Pruntrut, und Pierre Cornu, Generalstaatsanwalt in Neuenburg, mit der Erarbeitung eines Gutachtens zum Strafuntersuchungswesen im Kanton Freiburg beauftragt hat. Dieses Gutachten sollte sich im Wesentlichen zu folgenden Fragen äussern: Organisation und Funktionsweise des Strafuntersuchungswesens; Beziehungen der Untersuchungsrichter zu anderen Behörden (Staatsanwaltschaft, Kantonspolizei) und zu den Medien; Ausübung der Aufsicht durch das Kantonsgericht.

«Lage hat sich verbessert»

Wie der Antwort der Regierung weiter zu entnehmen ist, haben die Experten ihren Bericht am 9. Mai 2000 abgegeben. In diesem klar formulierten, detaillierten Dokument mit ausführlichen Schlussfolgerungen und Vorschlägen kritisierten sie das Strafuntersuchungswesen in verschiedenen Punkten. «Diese Kritik bezieht sich hauptsächlich auf die Periode 1988-1998, d.h. auf die Zeit vor Inkrafttreten der neuen Strafprozessordnung und vor der Reorganisation des Strafuntersuchungswesens. Seit 1998 hat sich die Lage laut Experten stark verbessert. Sie entspricht heute, abgesehen von einer Reihe noch zu treffender Massnahmen, den üblichen Anforderungen», hält der Staatsrat fest, der den Bericht auch an das Kantonsgericht weitergeleitet hat. Die beiden Behörden haben seither mehrere gemeinsame Sitzungen abgehalten und die nötigen Beschlüsse gefasst, «um die ihnen auf Grund des Berichts als geboten erscheinenden Massnahmen in die Wege zu leiten».

Kein geheimes Dokument, aber .

Der Staatsrat gibt weiter zu verstehen, dass das Expertengutachten der Herren Piquerez und Cornu an sich nicht ein geheimes Dokument sei. «Indessen enthält die umfassende Version dieses Gutachtens detaillierte Informationen über verschiedene hängige Strafverfahren, weshalb eine unge-kürzte Veröffentlichung dieses Dokumentes nicht in Frage kommen kann», begründet der Staatsrat sein Verhalten weiter. Aus diesem Grunde hätten die Experten ebenfalls eine inhaltlich getreue Zusammenfassung des Originalgutachtens abgegeben. «Im Rahmen des Berichts, den er zum Postulat Brügger vorbereitet hat, wird der Staatsrat diese gekürzte Version des Gutachtens in anonymisierter Form dem Grossen Rat zukommen lassen», erklärt der Staatsrat und gibt so zu verstehen, dass er von seiner bereits früher bekannt gegebenen Absicht nicht abrücken will.

«Bestimmte Praktiken sind
fragwürdig, ja gesetzeswidrig»

Die Freiburger Regierung verrät weiter, dass die Experten bestimmte Praktiken in der Strafuntersuchung als fragwürdig oder gar gesetzeswidrig betrachten und deshalb vorschlagen, diese abzuschaffen. «Weiter schlagen sie die Ergreifung von 15 Massnahmen vor, wobei einige dieser Massnahmen eine Änderung der Strafprozess-ordnung erfordern. In seinem Bericht zu Handen des Staatsrates wird sich der Staatsrat, nach Anhörung des Kantonsgerichts, dazu äussern, wie er diesen Vorschlägen Folge zu leisten gedenkt», führt die Regierung weiter aus und teilt mit, dass das Büro des Grossen Rates festzulegen hat, wann sich der Grosse Rat mit diesem Bericht befassen wird.

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