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Ob mit einem Ja oder mit zwei Ja: Hauptsache, der Reformstau löst sich auf

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Durch Schaden wird man klug. Diese Volksweisheit machten sich auch die Bundesparlamentarier zu eigen und schnürten ein Paket unter dem Namen AHV-Steuer-Vorlage (STAF). Darüber wird das Schweizer Stimmvolk am 19. Mai befinden.

Tatsächlich war der Schaden gross, als 2017 an der Urne gleich zwei grosse Vorlagen scheiterten: Die Unternehmenssteuerreform III (USR  III) wurde damals von 59,1 Prozent und die Altersvorsorge 2020 von 52,7 Prozent der Stimmenden abgelehnt. Sowohl die USR III als auch die Altersvorsorge 2020 waren schon damals für die Befürworter absolut entscheidend: für den Erhalt von Firmen und Arbeitsplätzen sowie für die Finanzierung der Altersvorsorge.

Doch das Volk entschied anders. Es misstraute dem Bund in einer äus­serst komplexen Steuervorlage und empfand das Entgegenkommen gegenüber den Firmen als zu gross. Während rentable Unternehmen ein Steuergeschenk erhalten hätten, wäre die Bevölkerung leer ausgegangen, war ein häufig gehörtes Argument. Und die Altersvorsorge 2020 scheiterte vor allem an der geplanten Erhöhung des Rentenalters für Frauen.

Der damals befürchtete Super-GAU ist aber bis heute nicht eingetroffen. Die meisten internationalen Konzerne geschäften immer noch von der Schweiz aus, und die Vorsorgeeinrichtungen zahlen weiterhin Renten aus. War es also reine Panikmache?

Nein. Der Reformdruck hat in beiden Dossiers weiter zugenommen. Die OECD droht mehr denn je, die Schweiz auf eine schwarze Liste zu setzen, wenn sie den Spezialstatus für Firmen mit Schweizer Holding-Sitz oder Handelsgesellschaften nicht aufhebt. Und die Finanzlage der AHV verschlechtert sich zusehends: Die laufenden Einnahmen reichen nicht mehr, um die Ausgaben zu decken.

Umso überraschender ist es, dass nicht einmal zwei Jahre später bereits eine neue Lösung vorliegt. Bundesbern hat ein für seine Verhältnisse rasantes Tempo angeschlagen und gleich beide Geschäfte miteinander verknüpft. Die STAF hebt den bisherigen Spezialstatus auf, wie vom Ausland gefordert. Gleichzeitig erhält die AHV bei einem Ja zusätzliche zwei Milliarden Franken pro Jahr, was eine Entspannung für die nächsten sieben Jahre bringt. Es ist die soziale Komponente für den Steuerdeal, die 2017 so sehr vermisst wurde.

Bei der Steuerreform ist das Kern­anliegen mit der Abschaffung des Spezialstatus das Gleiche wie vor anderthalb Jahren. So soll es in Zukunft nur noch einen Steuersatz für sämtliche Firmengewinne geben. Wer bisher für seine Aktivitäten teils steuerbefreit war, zahlt künftig mehr. Für die Mehrheit der Firmen werden die Gewinnsteuern jedoch fallen, wenn die Kantone ihre Sätze senken. Die beiden Kategorien von Unternehmen treffen sich bezüglich Steuern irgendwo in der Mitte.

Beibehalten wird die Kompensation möglicher Steuerausfälle auf kantonaler Ebene. Der Bund stellt den Kantonen bei einem Ja zur STAF statt wie bisher 17 neu 21,2 Prozent aus der direkten Bundessteuer zur Verfügung. Das macht einen Betrag von einer Milliarde Franken jährlich aus. Neu ist die Klausel, wonach Kantone die Gemeinden für finanzielle Ausfälle entschädigen sollen.

Auch in Zukunft sieht die Steuerreform aber die Möglichkeit von Steuerabzügen vor. So können die Kantone Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten reduziert besteuern. Auch soll es den Firmen erlaubt sein, Ausgaben für Forschung und Entwicklung bis zum anderthalbfachen Betrag der tatsächlichen Ausgaben abzuziehen. Das Bundesgesetz sieht aber einen maximalen Abzug von 70 Prozent aus allen Entlastungen vor. Eine wichtige Änderung gegenüber der USR III ist eine minimale Besteuerung von Dividenden zu 70 Prozent bei der Bundessteuer und mindestens 50 Prozent bei den Kantonen.

Diese Vorgaben sind als Leitplanken zu verstehen, die der Bund setzt. Wie die Unternehmenssteuern einzeln aussehen, wird erst klar, wenn auch die Kantone ihre Umsetzung festlegen. Der Kanton Freiburg hat dies bereits getan, doch gegen das vom Grossen Rat genehmigte Projekt ist das Referendum zustande gekommen. Das Freiburger Stimmvolk wird am 30. Juni darüber entscheiden können, ob es die kantonale Steuerreform annimmt. Diese tritt mit einem durchschnittlichen Steuersatz von 13,72 Prozent in den interkantonalen Konkurrenzkampf. Freiburg beschränkt aber die möglichen Steuerabzüge auf 20 Prozent des Gewinns und setzt die Dividendenbesteuerung mit 70 Prozent hoch an. Zudem plant der Kanton eine soziale Kompensation von rund 30 Millionen Franken im Jahr. Dies steht zwar am 19. Mai noch nicht zur Debatte, es gilt aber, es im Hinterkopf zu behalten bezüglich der tatsächlichen Auswirkungen der Steuerreform.

Es ist umstritten, wie viele der bisherigen Statusgesellschaften sich bei einer Ablehnung der Steuerreform tatsächlich absetzen würden. Auch sind die Mindereinnahmen bei den Gewinnsteuern nur annäherungsweise zu bestimmen. Der Kanton Freiburg geht aber nach neusten Berechnungen davon aus, dass er keine Steuerverluste erleiden würde, selbst wenn 20 Prozent seiner Statusgesellschaften wegziehen würden.

Die Behörden in Bern und Freiburg scheinen heute ein viel genaueres Bild der finanziellen Folgen zu haben als 2017. Die Befürchtung, es könne zu gravierenden Steuerausfällen und einem Abbau im öffentlichen Dienst kommen, entbehrt jeglicher Basis – umso mehr, als die Unternehmen in der Schweiz eher Fachkräfte und politische Stabilität suchen und schon allein deshalb kaum abwandern.

Die AHV erhält unterdessen eine willkommene Finanzspritze, die sich die Schweiz leisten kann. 800 Millionen Franken will der Bund beisteuern, je 600 Millionen stammen von einer Erhöhung von 0,15 Prozent auf den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberbeiträgen. Es wäre die erste solche Erhöhung in 40 Jahren. Dies entbindet den Bund nicht von der weiteren Suche nach einer längerfristigen Lösung. Bereits im Spätsommer dürfte Bundesrat Alain Berset den ersten Entwurf einer umfassenden Reform AHV 21 vorstellen.

Gegner der Vorlage argumentieren, dass die beiden Dossiers Steuerreform und AHV-Finanzierung nichts miteinander zu tun haben und es deshalb ein Kuhhandel sei. Damit haben sie wohl sogar recht. Aber die Gründe für eine Zustimmung zu beiden Geschäften sind derart erdrückend, dass man sie statt mit zwei Ja auch mit einem einzigen entschiedenen Ja ausdrücken kann.

Leitartikel

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