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Oberämter bewilligen nur noch Lottos mit Sachpreisen

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Im Kanton Freiburg gibt es keine Lottos mehr, bei denen man Bargeld gewinnen kann. Die Oberamtspersonen wenden neu strengere Regeln für Geldspiele an. Grund ist das geänderte Geldspielgesetz.

«Carton im Säli» – das bedeutet ab sofort, dass der Gewinner oder die Gewinnerin mit einem Schinken, einem Fahrrad oder im ganz glücklichen Fall mit einem Auto nach Hause geht. Auch Gutscheine sind weiterhin möglich. Barpreise hingegen gibt es an Lottoveranstaltungen im Kanton Freiburg nicht mehr. Das hat die Oberamtmännerkonferenz beschlossen, wie sie in einer Mitteilung schreibt.

Sie begründet die Massnahme mit den Erfahrungen, die sie seit dem 1. Januar 2021 gemacht hat, also seit das kantonale Geldspielgesetz in Kraft ist. Dieses fusst auf dem neuen Bundesgesetz über Geldspiele. Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass Veranstalter von sogenannten «Bargeldlottos» im wesentlichen zwei Anforderungen nicht erfüllen können: Erstens schaffen sie es kaum, dass mindestens 50 Prozent der Einsätze in Form von Preisen an die Lottospieler zurückfliessen, und zweitens können sie nicht gewährleisten, dass mindestens jedes zehnte Los gewinnt.

Erschwerend kommt hinzu, dass bei einer Lottoveranstaltung die Anzahl der zum Verkauf stehenden Kartons begrenzt werden muss. Das ist laut Mitteilung bei der derzeitigen Organisation von Lottos praktisch unmöglich. Der Sensler Vize-Oberamtmann Simon Bucheli betont aber gegenüber den FN, dass Barpreise nicht ausdrücklich verboten seien. Es sei einfach sehr schwierig, sie gesetzeskonform durchzuführen.

Weiterhin 50’000 Franken Preislimite

Es hat mehr als ein gutes Jahr gedauert, bis die Oberamtspersonen den vorliegenden Entschluss gefasst haben. Das liegt laut Mitteilung vor allem daran, dass im Jahr 2021 wegen der Corona-Pandemie nur sehr wenige Lottos auf Freiburger Boden stattfanden. Erst in den letzten Monaten hatten die Oberämter vermehrt wieder Lottoveranstaltungen genehmigt – und zwar sowohl solche mit Sachpreisen und Einkaufsgutscheinen, wie auch solche mit Barpreisen.

Letztere Variante ist nun also passé. Daher gibt es ab sofort im gesamten Kanton nur noch so genannte Lotto-Tombolas. Diese sind gemäss Oberamts-Definition kleine Lotterien im Rahmen eines Unterhaltungsanlasses, bei denen die Summe aller Einsätze 50’000 Franken nicht übersteigt und deren Gewinne ausschliesslich aus Sachpreisen bestehen. Zudem ist es nicht erlaubt, die Preise in Bargeld umzutauschen. Diese Form von Lottos müssen beim Oberamt lediglich angemeldet werden. Eine eigentliche Bewilligung ist nicht nötig.

Behörde hat interveniert

Den Entscheid, nur noch so genannte Tombola-Lottos zuzulassen, hat die Freiburger Oberamtskonferenz nicht im Alleingang getroffen, sondern gemeinsam mit der Gewerbepolizei des Kantons. Zudem hatte die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) als Aufsichtsgremium wiederholt beim Kanton Freiburg interveniert. «Wir sind uns bewusst, dass diese Entscheidung erhebliche Auswirkungen auf die Vereine haben kann», heisst es in der Mitteilung der Konferenz. Die Oberamtspersonen hoffen, dass die Vereine trotzdem in der Lage sein werden, ihren Bedarf zumindest teilweise durch die Organisation von Lottos mit Sachpreisen zu decken.

Konsequenzen für Bezirke

Die Oberämter planen vorerst keine Kontrollen vor Ort

Im Sensebezirk betrifft dieser Beschluss so einige Lottoveranstaltungen. Vor der Gesetzesänderung hätten nahezu alle Vereine Lottos mit Barpreisen durchgeführt, sagt Vize-Oberamtmann Simon Bucheli auf Anfrage der FN. Gesamtkantonal betrachtet sind Lottos mit Bargeldpreisen inzwischen aber in der Minderheit. «Sie machen etwa einen Viertel aller Lottos aus», schätzt Willy Schorderet, Präsident der Freiburger Oberamtmännerkonferenz. Er betont, dass die neue Regelung für die Oberämter keine grossen Veränderungen mit sich bringt: «Es ist nicht vorgesehen, dass wir die Lottoveranstaltungen nun vor Ort kontrollieren».

Kommentar (1)

  • 08.04.2022-Miette.julmy

    Was soll das theater,lotto verbieten mit geld Gewinn!wenn man kein geld gewinnen darf,warumm darf man den im ch zahlenlotto spielen wo sie den menschen das geld aus dem sack zieht. zum beispiel beim rubeln wo man scheins eine lebenslange rente gewinnen kann. Wer daran glaubt wird selig.bevor sie mal ein solches Los einsetzen,verkaufen sie zuerst millionen lose.wie blatter gesagt hat,warme und kalte Kugeln!!!!!!

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