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Oberämter sorgen für rote Köpfe

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Die Oberämter und ihre Arbeitsüberlastung geben weiterhin zu reden (die FN berichteten). Grossrat Benoît Piller (SP, Avry-sur-Matran) thematisierte dies nun in einer Anfrage an den Staatsrat explizit im Hinblick auf den Vivisbachbezirk. Piller wollte wissen, ob die Gründe dafür, dass ein Drittel des Personals des dortigen Oberamts (3,5 Vollzeitstellen) an einem Burn-out litt, in Zusammenhang mit den Abwesenheiten oder dem Verhalten des ehemaligen Oberamtmanns Bernard Rohrbasser (SVP) stehen. Auch erkundigte er sich danach, wie lange die Arbeitsunfähigkeit des betroffenen Personals dauerte, wie hoch die Kosten hierfür gewesen seien und seit wann der Staatsrat über die Ausfälle informiert gewesen sei. «Es beklagen sich aufgrund der Verspätungen, die eine Folge der chronischen Ausfälle sind, zahlreiche Unternehmer und Eigentümer über die Fristen bei der Bearbeitung von Baugesuchen», so Piller.

Insgesamt 190 Tage

«Der Staatsrat äussert sich nicht zu den Gründen für krankheitsbedingte Abwesenheiten von Staatsangestellten», hält die Kantonsregierung in ihrer Antwort fest. Die Gründe für ein Burn-out seien manchmal schwer zu erkennen und oft durch diverse verschiedene Faktoren bedingt. Die krankheitsbedingten Abwesenheiten von mehr als einer Woche betrugen laut dem Staatsrat 2015 und 2016 für das ganze Personal des Oberamts des Vivisbachbezirks 190 von insgesamt rund 1750 Tagen. Diese Absenzen seien ab Mitte Oktober 2015 verzeichnet worden. Im Dezember 2015 seien zwei Juristen zu je 50 Prozent angestellt worden, um die Absenzen aufzufangen. Die Kosten dafür hätten hochgerechnet jährlich rund 100 000 Franken betragen, inklusive Sozialabgaben.

Der Staatsrat sei nicht über diese Ausfälle informiert worden, da die Personalführung bei den Oberämtern im Zuständigkeitsbereich der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft liege. Und schliesslich sei es Sache jedes einzelnen Oberamtmanns, ein Gleichgewicht zwischen der Verwaltung seines Oberamts und den Aufgaben, die ihn davon fernhalten, zu finden. Den Vergleich zwischen der Situation des Oberamts und dem Dossier Bernard Rohrbasser hält der Staatsrat für unbegründet. Dieses habe die Personalführung in keiner Weise betroffen und sei Gegenstand von mehreren Gerichtsverfahren gewesen.

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