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Oberamtmänner erlassen Richtlinien für WM-Anlässe

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Die Oberamtmännerkonferenz hat die Richtlinien für die Bewilligung von Veranstaltungen zur Fussball-Weltmeisterschaft erlassen, die vom 12. Juni bis zum 13. Juli in Brasilien stattfindet. Dabei geht es um die öffentliche Übertragung von Spielen, aber auch um andere Anlässe im Zusammenhang mit der WM. Wer eine solche Veranstaltung plant, muss beim Oberamt des jeweiligen Bezirks eine Bewilligung anfordern, wie die Oberamtmännerkonferenz mitteilt.

Nicht zu lange warten

Die einheitlichen Richtlinien und die notwendigen Formulare sind auf den Internetseiten der Oberämter, der Kantonspolizei und der Gewerbepolizei zugänglich. Auch die Gemeindeverwaltungen, Gastro Freiburg und der Freiburger Fussballverband verfügen über die Dokumente. «Die Behörden empfehlen den Organisatoren, die nötigen Schritte unverzüglich zu ergreifen, spätestens jedoch 60 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung», heisst es in der Mitteilung.

Bis ein Uhr morgens

Weiter hat die Oberamtmännerkonferenz die ordentliche Schliessungszeit der öffentlichen Gaststätten an den Spielabenden auf ein Uhr morgens festgelegt. Diese Schliessungszeit gelte für alle Cafés, Restaurants und Hotels (Patente A, B und C), jedoch nur während der Fussball-WM.

Die Richtlinien hat die Arbeitsgruppe «Grosse Veranstaltungen» der Oberamtmännerkonferenz ausgearbeitet. Grundlage waren gemäss Communiqué die Erfahrungen, die man während der Euro 2008, dem Europa-Cup 2010 und der Euro 2012 gemacht habe. cs

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