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«Oberamtmänner müssen bei Fusionen vermehrt mit den Gemeinden reden»

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Autor: Arthur zurkinden

Freiburg Mit 30 Millionen Franken sollen gemäss Vorentwurf zum neuen Gesetz die Gemeindezusammenschlüsse gefördert werden, wobei 70 Prozent zu Lasten des Staates und 30 Prozent zu Lasten aller Gemeinden gehen sollen. Vorgesehen ist ein Grundbetrag von 200 Franken pro Einwohner für die fusionierenden Gemeinden. Hat aber eine Gemeinde mehr als 5000 Einwohner, so wird der Grundbetrag anhand der Bevölkerungszahl von 5000 berechnet.

Am Mittwoch hat der Staatsrat die Ergebnisse der breiten Vernehmlassung veröffentlicht. 130 Antworten hat das Amt für Gemeinden dabei erhalten. 100 der 168 Gemeinden haben mitgemacht.

Zufrieden mit Ergebnis der Vernehmlassung

«Ja, ich bin zufrieden mit dem Ergebnis, denn die Notwendigkeit einer neuen Förderung von Gemeindefusionen wurde einhellig unterstrichen», hält Staatsrat Pascal Corminboeuf gegenüber den FN fest. Aufgrund der eingegangenen Anworten schliesst er eine Erhöhung des Betrages von 30 Millionen nicht aus.

Allerdings hält er nicht viel vom Vorschlag des Freiburger Gemeindeverbandes, zusätzlich einen Fonds von 50 Millionen für Agglomerationen und einen solchen von 20 Millionen für grosse Gemeinden ab 4000 Einwohner zu schaffen, die ganz vom Kanton finanziert werden sollten.

Überdenken will Corminboeuf auch die Multiplikatoren-Geschichte. Der Vorentwurf sieht vor, dass der Grundbetrag bei einer Fusion mit drei und mehr Gemeinden um den Multiplikator von 0,1 Einheiten pro zusätzliche Gemeinde erhöht wird. Und liegt das Gebiet der fusionierenden Gemeinden innerhalb des Perimeters des Fusionsplans, so wird der Multiplikator um 0,2 Einheiten erhöht.

Gemäss Vernehmlassung ist eine knappe Mehrheit gegen einen Multiplikator von 0,2 Einheiten, wenn das Fusionsprojekt mit dem Fusionsplan übereinstimmt. «Wir werden die Multiplikatoren-Geschichte überdenken und vereinfachen», meint Corminboeuf.

Der Gemeindeverband schlägt gar vor, dass für neue Gemeinden ab 4000 Einwohner ein Multiplikator zwischen 0,5 und 2,0 Einheiten zum Tragen kommt, für Gemeinden der Agglomeration ein solcher zwischen 2,0 und 3,0 Einheiten. Für eine klare Mehrheit der Gemeinden sollte der Grundbetrag nicht auf eine maximale Einwohnerzahl von 5000 beschränkt werden.

Ein Fusionsplan

Laut Vorentwurf ist für jeden Bezirk ein Fusionsplan vorgesehen. In seinem Plan teilt der Oberamtmann jeder Gemeinde seines Bezirks ein Fusionsprojekt zu. Die Vernehmlassung hat nun ergeben, dass eine klare Mehrheit den Vorschlag befürwortet, wonach die Gemeinden aktiv an den Arbeiten der Oberamtmänner mitwirken, zum Fusionsprojekt Stellung nehmen und die Bevölkerung über alle Aspekte informieren. «Ja, die Oberamtmänner müssen vermehrt mit den Gemeinden zusammenarbeiten», hält Corminboeuf dazu fest. Der Gemeindeverband seinerseits hält nichts von einem Fusionsplan.

Gegen Fusionen in mehreren Etappen

Pascal Corminboeuf hofft, dass das Gesetz noch in diesem Herbst im Grossen Rat behandelt werden kann, um dann im Jahre 2011 in Kraft treten zu können; dies mit einer beschränkten Dauer von sechs Jahren.

Der Gemeindeverband und viele Gemeinden möchten aber, dass das Gesetz frühestens im Jahre 2012 in Kraft tritt und erst Ende 2021 abläuft. Sie vertreten die Ansicht, dass es möglich sein sollte, die Fusionen auch in mehreren Etappen vorzunehmen. «Das ist kein guter Vorschlag», meint Corminboeuf dazu und zeigt keine Freude an «Mehrfachfusionen», wie dies der Gemeindeverband begrüssen würde.

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