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Offene Gasflasche führt zu Grossbrand bei einem Chalet 

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der ganze Wohnbereich des Chalet des Pueys in Châtel-Saint-Denis ist unlängst abgebrannt. Der Grund: Ein Koch hatte nicht kontrolliert, ob der Hahn einer Gasflasche geschlossen war. Der Mann wird der fahrlässigen Brandstiftung für schuldig befunden. 

Der offene Hahn einer Gasflasche führte zu einem Brand, der den Wohnbereich des Chalet des Pueys in Châtel-Saint-Denis komplett zerstört hat. Der Koch einer privaten Veranstaltung hatte den Verschluss einer vollen Gasflasche abgeschraubt, um einen Gasgrill zu speisen. Zuvor hatte er nicht kontrolliert, ob der Hahn der Gasflasche zu war. Dadurch trat Gas aus. Dieses entzündete sich, als es mit den beiden Kochern eines Wasserbads in Berührung kam. Schnell entstand ein Feuer, das sich auf den gesamten Wohnbereich der Hütte ausbreitete. Der Wohnbereich und das Alpenvereinslokal an der Ostseite des Gebäudes wurden stark beschädigt. Die Feuerwehr konnte noch den Ökonomieteil des Gebäudes retten. 

Die Staatsanwaltschaft hebt im Strafbefehl hervor, dass der Mann eine schuldhafte Unvorsichtigkeit vorwies, die den oben genannten Schaden als Folge verursacht habe. Der Beschuldigte wurde bei dem Brand selbst verletzt. Die Verletzungen konnten jedoch nicht dokumentiert werden, da er die Ärzte nicht von ihrem Berufsgeheimnis entbunden hat. 

Der Mann wird der fahrlässigen Brandstiftung für schuldig befunden. Er wird zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 90 Franken verurteilt. Diese wird mit zwei Jahren Bewährung festgesetzt. Zusätzlich muss er eine Busse in der Höhe von 300 Franken bezahlen. Die Verfahrenskosten werden ihm ebenfalls auferlegt. 

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