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Ohne Kaution kein Pflegeplatz: Grossräte kritisieren Heime

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Einige Freiburger Pflegeheime im Saane- und auch im Sensebezirk verlangen je nach Situation eine Kaution, bevor sie einen Betagten aufnehmen. An diesem Vorgehen stören sich zwei Grossräte. Ein neuer Mustervertrag soll dies ändern.

In ihrem parlamentarischen Vorstoss beanstanden die Grossräte Sébastien Dorthe (FDP, Villars-sur-Glâne) und Savio Michellod (FDP, Granges), dass Pflegeheime von künftigen Bewohnerinnen und Bewohnern Kautionen verlangen: «In den letzten Monaten scheinen einige Freiburger Pflegeheime, allen voran im Saanebezirk, besondere, vom Gesetz nicht vorgesehene Praktiken anzuwenden. Sie verlangen beispielsweise eine Kaution von bis zu 5000 Franken als Vorauszahlung des Pensionspreises.» Laut den Grossräten fordern einige Pflegeheime auch Steuerveranlagungen ein. Dorthe und Michellod schreiben:

Diese Situation bringt Familien oft in Bedrängnis, weil das Familienmitglied nicht in die Einrichtung aufgenommen wird, wenn sie diesen Anordnungen nicht nachkommen.

Mit ihrem Vorstoss wollen sie vom Staatsrat wissen, ob dieser über solche Praktiken informiert ist, ob er sie billigt und falls Ja: auf welche rechtliche Grundlage er sich dabei stützt. 

Alter und neuer Mustervertrag

In seiner Antwort schreibt der Staatsrat nun, dass Pflegeheime grundsätzlich dazu verpflichtet seien, mit den Personen einen Betreuungsvertrag abzuschliessen. Dieser Vertrag lege die Aufnahmebedingungen fest und regle die verschiedenen finanziellen und organisatorischen Aspekte. Die Vereinigung Freiburger Alterseinrichtungen stelle dafür einen Mustervertrag zur Verfügung, wobei sich die Version von 2016 und jene vom August 2023 in Sachen Depot unterscheiden. Nur die alte Version sieht eine Kaution für im Kanton wohnhafte Personen vor: «Um sicherzugehen, dass die beherbergte Person ihren Verpflichtungen gegenüber der Einrichtung nachkommt, kann ein Depot der Pensions- und Betreuungskosten für höchstens einen Monat von ihr verlangt werden, sofern sie nicht bereits Empfängerin von AHV/IV-Ergänzungsleistungen ist», heisst es in Artikel 5.

Im neuen Mustervertrag beschränkt sich die Möglichkeit einer Kaution auf Personen aus anderen Kantonen: «Vor dem Eintritt einer ausserkantonalen Bewohnerin oder eines ausserkantonalen Bewohners kann die Einrichtung ein Depot verlangen», heisst es neu in Artikel 5. Nach Vertragsablauf erfolge eine Rückerstattung abzüglich der Beträge, die der Einrichtung geschuldet seien. Aus der Änderung im Mustervertrag schliesst der Staatsrat, dass dies «wahrscheinlich eine Änderung der Praxis zu den Depots zur Folge haben wird, die von Freiburger Einwohnerinnen und Einwohnern generell nicht mehr verlangt werden sollten».

Das Grundprinzip der Vertragsfreiheit

In seiner Antwort hält der Staatsrat jedoch weiter fest, dass die Vertragsfreiheit ein Grundprinzip des schweizerischen Rechts sei und auch für die Beherbergungsverträge von Pflegeheimen gelte:

Soweit es keine Gesetzesgrundlage verbietet, können Pflegeheime die Zahlung einer Hinterlegung oder einer anderen Sicherheit vertraglich vorsehen.

Staatsrat

Diese Praxis verstosse nicht gegen das Gesetz und sei auch bei anderen Vertragsarten üblich, wie beispielsweise bei Mietverträgen. Die Kantone Waadt und Genf stellten den Pflegeheimen einen Mustervertrag zur Verfügung, der eine ähnliche Garantie vorsehe. Im Falle von Genf könne der Betrag sogar bis zu drei monatliche Pensionspreise umfassen.

See fordert keine Depots

Der Vorstoss der beiden Grossräte bezieht sich insbesondere auf Heime im Saanebezirk. Doch wie sieht die Situation im See- und Sensebezirk aus? Die FN haben bei den Verantwortlichen nachgefragt: Laut Caroline Carrillo verwenden die Pflegeheime des Gesundheitsnetzes See (GNS) den Mustervertrag von 2016, welcher eine sogenannte Depotzahlung der Pensions- und Betreuungskosten für maximal einen Monat vorsieht. «Jedoch wird dies in der Praxis im Gesundheitsnetz See nicht so umgesetzt, beziehungsweise bei den Bewohnenden und/oder deren Angehörigen nicht eingefordert», schreibt die Mediensprecherin auf Anfrage. 

Im Sensebezirk sieht die Situation etwas anders aus: In den Pflegeheimen St. Martin und Maggenberg in Tafers, Ärgera in Giffers und Bachmatte in Oberschrot werde keine Kaution erhoben, schreibt Christine Meuwly, Geschäftsleiterin vom Gesundheitsnetz Sense. In der Bachmatte sei dies nur in einem Einzelfall zum Tragen gekommen, und zwar in Kenntnis des Privatkonkurses der Person. Die Stiftung St. Wolfgang mit den Pflegeheimen in Bösingen, Flamatt, Düdingen und Schmitten verlange eine Kaution von 5000 Franken bei Bewohnerinnen und Bewohnern, die unter Beistandschaft seien.

Pflegeheime des Gesundheitsnetz See (GNS) verlangen keine Vorauszahlungen von den Betagten. 
Archivbild Corinne Aeberhard

Sozialhilfe als Lösung

In seinem Fazit schreibt der Staatsrat, dass er nicht eingreifen werde, soweit die Situation mit dem Gesetz kompatibel sei.

«Es ist jedoch unhaltbar, dass eine Person wegen ihrer finanziellen Situation keinen Pflegeheimplatz findet.»

Staatsrat

Daher und in Übereinstimmung mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung könnten Personen, die in einem Pflegeheim untergebracht werden müssen, Sozialhilfe beantragen, um die Aufenthaltskosten zu decken. 

Claude Bertelletto von der der Vereinigung Freiburger Alterseinrichtungen und Spitex (VFAS) sagt auf Anfrage, dass die wenigsten Pflegeheime im Kanton Depots verlangten: «Wir haben aber bewusst keine Übersicht dazu, dies liegt in der Kompetenz der Pflegeheime.» Die Änderung im Mustervertrag zur Kaution sei eine Empfehlung, betont die Geschäftsleiterin. Es gelte jedoch Vertragsfreiheit. «Aber grundsätzlich geht es für uns gar nicht, dass eine Person keinen Platz erhält aufgrund ihrer finanziellen Situation.»

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