Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Ombudsstelle nach drei Jahren immer noch nicht klar definiert

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Seit 2017 verfügt der Kanton Freiburg über eine Ombudsstelle zur Bereinigung von Konflikten zwischen Bürgern und Behörden. Geführt wird die Stelle von einem Mediator.

Die Unterscheidung zwischen Mediator und Ombudsmann war schon in der Parlamentsdebatte zum Ombudsgesetz ein Thema gewesen. Man entschied sich für die Version Mediator, der die Parteien nur im Hinblick auf die einvernehmliche Lösung eines Konflikts begleiten soll und der nur im Einverständnis aller Parteien und auf Verfügung der Behörde interveniert. Ein Ombudsmann würde hingegen auf eigene Initiative oder auf Gesuch einer Privatperson intervenieren.

Unabhängigkeit vermisst

In seinem nun veröffentlichten Jahresbericht 2019 macht der damalige Mediator Phi­lippe Vallat darauf aufmerksam, dass die Unterscheidung in den drei Jahren seit der Schaffung der Stelle nie richtig geklärt wurde. Man habe ihn insbesondere im Zusammenhang mit einer Mediation zwischen einer Stiftung und der Gesundheitsdirektion kritisiert, weil er sich für zuständig erklärt habe, wo er es nicht sei, und weil sich der Gesetzgeber keinen Überwacher der Behörden gewünscht habe. Vallat argumentiert aber, dass das Gesetz durchaus Aufgaben vorsehe, welche für einen Ombudsmann charakteristisch seien. Nicht nur er als Mediator, sondern auch die Verwaltung, der Staatsrat und das Parlament müssten die Bestimmung erst im staatlichen System ausprobieren. Noch immer bestehe Unklarheit, was die freiwillige Mitwirkung der Behörden in einem Mediationsverfahren betreffe. Vallat kritisiert im Bericht: «Nach drei Jahren Erfahrung kann keine Rede davon sein, dass die Unabhängigkeit des Mediators allgemein anerkannt ist.»

2019 sind die Ersuchen um Mediation von 62 auf 42 zurückgegangen. In mehr als der Hälfte der Fälle war der Mediator nicht zuständig. Die Fallzahlen können variieren, heisst es im Bericht. Für Freiburg ist der Rückgang auch damit erklärbar, dass der Mediator nicht genug Zeit hatte, auf die Existenz der Dienstleistung aufmerksam zu machen.

uh

 

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema