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Pädophile Bilder gefunden

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Pädophile Bilder gefunden

Mann mit 1000 Franken gebüsst

Ein Mann ist im November 2003 wegen Kinderpornografie im Internet zu einer Busse von 1000 Franken verurteilt worden. Er wurde im Rahmen der gesamtschweizerischen Aktion «Genesis» ermittelt.

Das Untersuchungsrichteramt des Kantons Freiburg informierte am Dienstag über mehrere Straffälle, bei denen die Untersuchungsrichter selber Urteile fällen konnten, ohne Gerichtsverfahren. Darunter befand sich auch ein Fall von Kinderpornografie im Internet.

Site in den USA «besucht»

Bekanntlich hat ein Ehepaar in den USA im Internet illegale Kinderpornografie verbreitet. Die amerikanischen Ermittlungsbehörden leiteten dabei die gesammelten Informationen über die Internet-Benützer in der Schweiz an das Bundesamt für Polizeiwesen weiter. Die Bundeskriminalpolizei stellte das Material den kantonalen Polizeibehörden zur Verfügung.

Im Rahmen dieser Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Mann im Jahre 1999 ebenfalls zu den Internet-Kunden in den USA gehörte. Es konnte festgestellt werden, dass er im Februar 1999 seine Kreditkarte für eine Dienstleistung in der Höhe von rund 30 US-Dollar verwendet und so Zugang zum Site «Real Lolitas» erhalten hatte. Er hatte seine Karte auch für andere Internetsites eingesetzt.

Bei einer Hausdurchsuchung wurden bei ihm zwei PC, drei CD-Rom und sieben Zip-Datenträger beschlagnahmt. Auf einem PC wurden dabei mehrere pädophile Bilder gefunden, die vom Internet heruntergeladen und in der Folge gelöscht wurden.

Vorerst Neugier, dann Abhängigkeit

Laut Untersuchungsrichter hat der Mann bei der Einvernahme zugegeben, dass er mehrmals seine Kreditkarte für die Zahlung erotischer oder auch pornografischer Dienstleistungen genutzt hatte und er im Internet Bilder im Bereich «Teens» bevorzugt habe. Aufgrund dieser Suche habe er auch Kinder in den Bildern gefunden und habe so auch pornografische Darstellungen, in welchen sexuelle Handlungen mit Kindern vorliegen, in Kauf genommen. Er habe die Bilder jeweils vorab wieder gelöscht und sei bereit, die Verantwortung für seine Handlungen zu übernehmen.

Der Mann hat bei der Einvernahme erklärt, seine Frau über das laufende Strafverfahren informiert zu haben. Er sei nach einer anfänglichen Neugier vom Konsum solcher Bilder abhängig geworden. Er habe in der Folge jedoch die entsprechenden Abonnemente gekündigt, insbesondere jene, welche Gewalt beinhalteten. Er habe erkannt, dass gewisse der besuchten Sites als illegal zu bezeichnen seien. Betreffend Wahl der Sites hat er gegenüber dem Untersuchungsrichter präzisiert, dass er sich nicht für Kinder im vorpubertären Alter interessiere.
Laut Richter hat er erklärt, dass er sich bewusst sei, den Hang zu haben, wieder abhängig zu werden. Doch bestehe kein Risiko, dass er gegenüber Kindern zur Tat schreiten würde. Auch ein psychiatrisches Gutachten kommt zum Schluss, dass der Mann, der aus einem psychisch stark belasteten Milieu stammt, einer Rückfallgefahr ausgesetzt sei. Eine Behandlung könne diese Gefahr jedoch verringern. Der Mann hat laut Richter eine Therapie begonnen, die Termine eingehalten und Interesse bewiesen.

Pornografie ist strafbar

Wer Gegenstände oder Vorführungen, die sexuelle Handlungen mit Kindern oder Tieren oder mit Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben, erwirbt, sie über elektronische Mittel oder sonstwie beschafft oder besitzt, kann seit April 2002 mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Busse bestraft werden. Neu ist dabei der Erwerb und Besitz solcher Gegenstände oder Vorführungen strafbar. «Im Internet soll strafrechtlich relevanter Besitz vorliegen, wenn der User pornografische Darstellungen auf eigene Datenträger», schreibt der Untersuchungsrichter weiter.

Da der Mann zugegeben habe, solche Bilder auf seine Festplatte heruntergelanden zu haben, hat er sich der Pornografie schuldig gemacht. Nebst der Busse von 1000 Franken muss er auch die Verfahrenskosten in der Höhe von 2880 Franken bezahlen. az

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