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Parlamentskommissionen wollen Gewalt gegen Frauen stärker bekämpfen

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Bei häuslicher Gewalt soll künftig der Täter oder die Täterin aus der gemeinsamen Wohnung weggewiesen werden und nicht das Opfer. Zudem sollen Täter, die Frauen angegriffen haben, systematisch aktiv elektronisch überwacht werden. Das fordern die Parlamentskommissionen.

Nach der Nationalratskommission hat auch die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) drei entsprechenden parlamentarischen Initiativen Folge gegeben, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Nationalratskommission kann nun Gesetzesänderungen ausarbeiten.

Die Initiativen der Nationalrätinnen Jacqueline de Quattro (FDP/VD) und Léonore Porchet (Grüne/VD) verlangen, im Gesetz den Grundsatz «Wer schlägt, geht!” zu verankern. Die RK-S begrüsst das mit 5 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen.

Mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen stimmte die Kommission zudem einer Initiative von Nationalrätin Céline Amaudruz (SVP/GE) zu, wonach bei Gewalt gegen Frauen das Prinzip einer systematischen aktiven elektronischen Überwachung in die Bundesgesetzgebung aufgenommen werden soll.

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