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Parteilose werden faktisch ausgeschlossen

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Eine lebendige Demokratie setzt einen funktionierenden Rechtsstaat voraus und umgekehrt. Die Erfahrung zeigt, dass Politik, die den Parteien überlassen wird, entartet. Im Kanton Freiburg haben sich die grossen Parteien quer durch die Lager (von der CVP bis zur SP und FDP) so eingerichtet, dass kleine Parteien oder Parteilose faktisch fast vollständig von der Übernahme wichtiger Ämter ausgeschlossen werden.

Zu diesem Zweck haben sie z. B. im Wahlgesetz ein sehr hohes Quorum (Sperrklausel) von 7,5 % eingeführt. Bis zum 1. April 1998 hatten sich die grossen Parteien zum Nachteil der kleinen anlässlich von Wahlen zudem finanziell auf Kosten der Steuerzahler bereichert. Diesem Missbrauch hat das Bundesgericht allerdings inzwischen glücklicherweise einen Riegel geschoben.
Aber der Machthunger der «Grossen» ist ungebrochen. Deutlich wird dies z. B. am unverhohlenen Anspruch des abgewählten SP-Ständerates und ehemaligen Staatsrates Pierre Aeby aus der Broye: Er glaubt sich dazu prädestiniert, das Präsidium des Verfassungsrates zu übernehmen.
Um seine Wahlchancen zu erhöhen, hat er gar den Wahlkreis gewechselt! Dabei ist es doch selbstverständlich, dass das Präsidium des Verfassungsrates naturgemäss einer parteiunabhängigen Person anvertraut werden muss. Wie anders könnte dem zu erwartenden Parteiengerangel sonst Einhalt geboten werden?
Im Interesse einer lebendigen Demokratie, die diesen Namen verdient, muss der Souverän am 12. März 2000 sehr viele parteiunabhängige Listen in die Urne legen. Damit sind nicht sogenannt «offene» Parteilisten gemeint, sondern echt unabhängige Listen, die auch keine Listenverbindungen mit den Parteien eingegangen sind.
Nur so kann nämlich verhindert werden, dass der Verfassungsrat zum blassen Abbild des Grossen Rates wird.

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