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Patente für Alpwirtschaften ersteigern?

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Patente für Alpwirtschaften ersteigern?

Einheitliche Verkehrsregelung für das Sensler Berggebiet

Sollen zukünftig Patente für den Betrieb einer Alpwirtschaft mit Autozufahrtsrecht ersteigert werden können? Die Regionalgruppe Sense des VCS wirft einen entsprechenden Vorschlag in die Diskussion.

Zurzeit versuchen verschiedene Amtsstellen einen Ausweg aus der verfahrenen Situation der Fahrverbote auf Alp- und Forstwegen im Voralpengebiet, vor allem auch im Sense-Oberland (vgl. FN vom 11. November 2004) zu finden. Auch der VCS, Regionalgruppe Sense, greift in diese Diskussion ein. Für eine vernünftige Nutzung des wunderschönen Naherholungsgebiets seien Anreize gefragt und nicht Verbote und Ideologien, hält er in einer Mitteilung fest.

Der VCS schlägt vor, dass der Kanton pro Region eine Anzahl Patente für Alpwirtschaften mit Autozufahrt definiert. «Diese Patente können ersteigert werden. Der Kauf eines solchen Patents für den Betrieb einer Alpwirtschaft mit Autozufahrtsrecht schafft für den Betreiber der Alpwirtschaft einen Anreiz, diesen Aufwand allen Gästen oder von den Autogästen durch die Restaurationspreise oder Parkplatzgebühren zu verrechnen», wird der Vorschlag erläutert. Der Gast könne dann wählen, ob er in eine Alpwirtschaft mit oder ohne Autos vor der Tür gehen wolle.
«Mobilitätsbehinderte oder konsequent nichtmotorisierte Gäste kommen so auf ihre Rechnung. Auch der Staat schafft durch dieses markt- statt ideologieorientierte Instrument klare Voraussetzungen und endlich Rechtssicherheit», ist der VCS überzeugt.

Gegen Lärm und Gestank

«Viele Gäste besuchen das Schwarzseegebiet, um etwas abseits vom Rummel am See schöne Wanderungen in ruhiger und naturbelassener Landschaft geniessen zu können. Die zunehmende Benutzung der Alp- und Forststrassen durch Ausflügler bringt besonders an schönen Wochenenden Autoverkehr auf Wanderwege sowie Lärm und Gestank in die hintersten Täler und vor die schönsten Berghütten mit der prächtigsten Aussicht», schreibt der VCS und fragt: «Gibt es denn nicht bereits genug wunderbare Gaststätten, die bequem und auch per Auto für den Sonntagsjass erreichbar sind?»

Er weist auch darauf hin, dass die meisten Alpstrassen mit Bundessubventionen unter der Bedingung gebaut oder ausgebaut wurden, dass sie nur für die Bewirtschafter der Alpen und Wälder benutzt werden dürfen. Der VCS bedauert, dass diese Einschränkung generell missachtet wird. FN/Comm.

Alpstrassen im Blickfeld

Nicht weniger als drei Interventionen – von insgesamt sechs Grossräten – in Bezug auf die Benützung der Alp- und Forststrassen warten zurzeit bei der Kantonsregierung auf eine Beantwortung. In ihrem Postulat von Mitte September laden die beiden Sensler CSP-Grossräte Hans-Rudolf Beyeler und Ruedi Vonlanthen den Staatsrat ein, ein Inventar aller Alp- und Forststrassen mit der jeweiligen Verkehrsregelung zu erstellen. Die Regelungen sollten dann neu beurteilt werden. Eine wichtige Forderung der beiden Grossräte ist, dass alle Regionen gleich behandelt werden (vgl. FN vom 23. September 2004).

Der Jauner CVP-Grossrat Jean-Claude Schuwey und Nicolas Bürgisser (CSP, Giffers) schlagen in ihrem Postulat vor, dass die Erlaubnis zum Befahren einer Alpstrasse mit dem Erteilen eines Patents verknüpft werden könnte. Der Alphirt erhielte demnach zusammen mit dem Ausschank-Patent auch das Zufahrtsrecht für seine Kunden. Bei allen anderen Strassen, an welchen keine Alphütte mit Ausschank liegt, müsste das Befahren überprüft werden.
Ein allgemeines Fahrverbot jedenfalls ginge den beiden Grossräten zu weit. Es will ihnen nicht einleuchten, weshalb man sich dem Steuerzahler gegenüber nicht grosszügiger zeigen will, denn fast alle Alpstrassen wurden direkt oder indirekt mit finanziellen Mitteln der öffentlichen Hand erstellt.

Schliesslich begrüssen die beiden Grossräte Oskar Lötscher (CVP, Plaffeien) und Alfons Piller (SVP, Plaffeien), dass Staatsrat Pascal Corminboeuf die betroffenen Ämter damit beauftragt hat, eine Lösung für das Befahren der Alp- und Forststrassen zu erarbeiten. Nicht einverstanden sind sie dagegen mit der Zusammensetzung der zuständigen Kommission. Sie sind der Ansicht, dass die Grundeigentümer und die Gemeinden darin vertreten sein müssten. Sie erwarten auch, dass den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen in der Berglandwirtschaft bei der Neubeurteilung der Fahrverbote Rechnung getragen wird. ja

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