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Paukenschlag in Murten: Bauprojekt «Fleur de Morat» steht vor dem Aus

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Es sieht nicht gut aus für das Bauprojekt mit neun Mehrfamilienhäusern in Murten: Ein Gutachten des Bundes besagt, dass die Parzelle nahe der Altstadt besser gar nicht bebaut werden soll. Die Gemeinde ist nicht einverstanden.

Gemäss einem Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) soll eine brachliegende Parzelle unterhalb der Murtner Ringmauer nicht verbaut werden. Das versetzt dem Bauprojekt «Fleur de Morat» den Todesstoss. Gemäss dem Gutachten soll die Parzelle wieder in eine nicht bebaubare Grün- oder Landwirtschaftszone umgewandelt werden. Der Grund: Eine Überbauung an diesem Ort würde zu einer «schwerwiegenden Beeinträchtigung des Ortsbilds von nationaler Bedeutung» führen, so die Einschätzung der ENHK und der EKD. Die beiden Kommissionen beantragen, auf die Realisierung des Bauprojekts «Fleur de Morat» vollständig zu verzichten. Für die Wahrnehmung des mittelalterlichen Städtchens seien die freien grünen Flächen wichtig.

Eine Überbauung mit neun Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück an der Prehlstrasse ist seit knapp zehn Jahren in Planung. Die laufende Ortsplanung der Gemeinde Murten sieht vor, dass auf der Parzelle unterhalb der Altstadt bis zu zehn Meter hohe Gebäude errichtet werden dürfen. Die Firma Halter Entwicklungen AG nahm die Sache an die Hand und beauftragte 2014 fünf Architekturbüros aus Bern und Freiburg damit, Projekte einzureichen. Das Siegerprojekt «Fleur de Morat» stammt von der Firma Winkelmann Architekten AG aus Murten.

Auf die öffentlichen Auflagen des Bauprojekts gingen Einsprachen von Anwohnerinnen und Anwohnern ein (siehe Kasten). Gegen die Aufzonung der Parzelle von einer Wohnzone schwacher Besiedlungsdichte I in eine Wohnzone mit schwacher Besiedlungsdichte II im Rahmen der laufenden Ortsplanung der Gemeinde Murten gab es hingegen keine Einsprachen. 

Ball liegt beim Kanton

Das Gutachten des Bundes liegt den «Freiburger Nachrichten» vor. Den Anstoss für das Erstellen des Berichts gab das Amt für Kulturgüter des Kantons. Dabei gehe es um die Grundsatzfrage der Baurechte im betreffenden Sektor, auch im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision, ist dem Gutachten zu entnehmen.

Auf eine Anfrage dazu an die Murtner Gemeinderätin Julia Senti nimmt die gesamte Exekutive Stellung: «Der Gemeinderat hat vom Gutachten Kenntnis genommen und ist insbesondere besorgt, dass der Kanton eine Auszonung der betroffenen Parzelle verlangen könnte», schreibt der Gemeinderat von Murten. Die Gemeinde warte nach wie vor auf die offizielle Rückmeldung des Bau- und Raumplanungsamts (BRPA) zur Ortsplanungsrevision, sie habe das Dossier 2019 zur Genehmigung eingereicht. «Welchen Einfluss das Gutachten auf die Genehmigung der Ortsplanungsrevision hat, hat das Bau- und Raumplanungsamt der Gemeinde noch nicht mitgeteilt.» Deshalb habe sie mit einer Kommunikation zugewartet.

In ihrem Gutachten beschränken sich die Verfasser auf die Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Ortsbild von nationaler Bedeutung sowie die schützenswerten Bauensembles und Einzelbauten. Die Kommissionen machen in ihrem Bericht deutlich, dass sie keine Interessenabwägung vornehmen und keine Entscheide fällen: Vielmehr diene das Gutachten der Entscheidbehörde als Grundlage für die Interessenabwägung. Der Ball liegt beim Kanton. 

Ein Gutachten des Bundes kritisiert die Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Ortsbild von nationaler Bedeutung.
Marc Reidy

Murten will verdichten

Der Gemeinderat stehe einer Bebauung der betroffenen Fläche weiterhin positiv gegenüber. «Das Raumplanungsgesetz schreibt Verdichtung vor, und es ist unverständlich, dass eine seit Jahren eingezonte Baulandfläche von heute auf morgen nicht mehr gerechtfertigt sein soll – obschon sich an der im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung der Schweiz (Isos) zur Altstadt von Murten nichts geändert hat.» Der Kulturgüterschutz ist laut Gemeinderat bei der Evaluation von Raumplanungsdossiers zwar miteinzubeziehen, solle jedoch geltende Prinzipien der Raumplanungsgesetzgebung beachten wie auch konstruktive Lösungsansätze. Die Erwartung und Hoffnung des Gemeinderats liege nun beim Kanton.

Der Gemeinderat wird alle in seiner Macht stehenden Mittel ergreifen, um sich gegen eine Auszonung der betroffenen Fläche zu wehren.

Gemeinderat Murten

Bei der Firma Halter Entwicklungen AG nachgefragt, wie es um das Bauprojekt steht, folgt eine schriftliche Antwort: «Zur Ortsplanungsrevision Meyland Murten sind keine Einsprachen eingegangen. Die Baueingabe für das Projekt der Halter AG ist eingereicht. Der Ball liegt nun bei den Baubewilligungsbehörden», so der Kommunikationsverantwortliche Nik Grubenmann.

«Monumentales Projekt»

Von den privaten Einsprechern war niemand erreichbar, der zum Verlauf des Bauprojekts Stellung beziehen will. Einzig zu erfahren war, dass sich der Architekt Rob Linder aus Muntelier mit dem Fall auskenne. «Sie hatten mich als Architekt, Planer und Einwohner der Region gebeten, eine Einschätzung zum Bauprojekt ‹Fleur de Morat› und den entsprechenden Auswirkungen auf das geschützte Ortsbild abzugeben», bestätigte Rob Linder auf Anfrage. Daraufhin habe er das Projekt der Firma Halter Entwicklungen AG analysiert und eine Stellungnahme aus ortsplanerischer Sicht erarbeitet.

Er sei sehr erstaunt gewesen, dass an dem ortsplanerisch äusserst exponierten Hang vor dem eidgenössisch geschützten Ortsbild der Altstadt Murtens ein derart monumentales Projekt auserkoren, zur Baueingabe akzeptiert und an den Kanton weitergeleitet worden sei. «Als ich gehört habe, dass das Projekt zur Begutachtung an die eidgenössischen Ämter überwiesen wurde, war mir ziemlich klar, dass ein negativer Entscheid zu erwarten ist.» Dass nun von diesen Ämtern die Forderung an die Stadtbehörden zur Rückzonung in eine Grün- respektive Landwirtschaftszone gefordert wird, sei nachvollziehbar, aber doch einigermassen erstaunlich.

Ein Rechtsstreit zu diesen Scherbenhaufen ist wohl vorprogrammiert.

Rob Linder
Architekt Muntelier

Nicolas Petitat von der Stiftung für Landschaftsschutz Schweiz (SL) informiert auf Anfrage, dass die SL ihre Einsprache auf die 2017 erfolgte öffentliche Auflage des Projekts zurückgezogen hat. «Die Stiftung war damals und ist auch heute noch der Ansicht, dass es rechtlich schwierig wäre, eine weitere Verringerung des Bauvorhabens zu erlangen, da das Projekt leider grundsätzlich zonenkonform ist.» So sei hier also eher die geltende Ortsplanung zu kritisieren, «da die Gemeindebehörden von Murten Baumöglichkeiten dieser Grössenordnung auf dieser landschaftlich sensiblen Parzelle nie hätten zulassen dürfen».

Die Überbauung ist nahe den Bahngleisen geplant.
Marc Reidy

Chronologie

Abgespeckte Variante als Reaktion auf Einsprachen

Mit der zweiten öffentlichen Auflage der laufenden Ortsplanungsrevision (OPR) von 2016 will die Gemeinde Murten das Grundstück an der Prehlstrasse in eine Wohnzone schwacher Besiedlungsdichte II (WS II) aufzonen. Gebäude dürften damit bis zu zehn Meter hoch sein. Im Rahmen der öffentlichen Auflage gingen gegen diese Aufzonung keine Einsprachen ein. Aktuell ist die knapp 13‘000 Quadratmeter grosse Parzelle als Wohnzone schwacher Besiedlungsdichte I (WS I) eingezont.

Im September 2017 führte die Firma Halter AG als Bauherrin des Projekts «Fleur de Morat» eine Informationsveranstaltung durch. Das Bauprojekt umfasste in seiner ersten Version 99 Wohnungen, 100 unterirdische Parkplätze und geschätzte Kosten von 75 Millionen Franken. Im Oktober 2017 folgte die öffentliche Auflage des Baugesuchs. Darauf gingen bei der Gemeinde Murten 20 Einsprachen ein. Anwohner hatten sich in der Interessengemeinschaft (IG) Meylandstrasse zusammengeschlossen, um gegen das Neubauprojekt vorzugehen.

Als Reaktion auf die Einsprachen lag im Januar 2019 eine abgespeckte Variante des Grossprojekts öffentlich auf. Die Bauherrin Halter Entwicklungen AG passte das Projekt an und verringerte die Wohnungszahl von 99 auf 93. Eines der Häuser war nicht mehr mit einem Flachdach, sondern mit einem Satteldach geplant. 

In dem Baugesuch war ein Schreiben der Kulturgüterkommission des Kantons an die Firma Winkelmann Architekten AG aus Murten enthalten. Darin stand, dass die Kommission das erste Baugesuch betreffend Baudichte und Integration negativ beurteilte. Zur zweiten Variante des Bauvorhabens schrieb die Kulturkommission, dass sie nach wie vor der Meinung sei, «dass sich das Projekt an der oberen Grenze der verträglichen Baudichte bewegt». emu

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