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Pensionen der Staatsräte und Richter

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Der Staatsrat will noch in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf zur Regelung der Pensionen der Magistratspersonen verabschieden und ihn dem Grossen Rat überweisen. «Der Staatsrat wird dann ein vollständig überarbeitetes Gesetz präsentieren und nicht nur die Teilrevision, wie sie der Grosse Rat am 19. September 2001 mit 51 zu 50 Stimmen verlangt hat», schreibt der Staatsrat in seiner Antwort auf eine Anfrage des unabhängigen Grossrats Louis Duc zu den Pensionen der Staatsräte und Kantonsrichter.

Louis Duc erinnerte in seiner Anfrage daran, dass sich der Finanzdirektor im Namen des Staatsrates verpflichtet habe, im Verlaufe der Legislaturperiode 2002-2006 einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Eine Arbeits- gruppe sei beauftragt worden, bis Ende 2003 einen Bericht und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Das Jahr gehe nun zu Ende, aber bis jetzt gäbe es noch nichts Konkretes.
Laut Staatsrat ist der erwähnte Gesetzesentwurf intern und extern bereits mehrfach in die Vernehmlassung geschickt worden, was mehr Zeit beansprucht habe als vorgesehen. Zudem habe die Finanzdirektion dem neuen Gesetz über das Staatspersonal absolute Priorität eingeräumt, was die Verspätung ebenfalls erkläre.

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