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Pensionierung: Timing ist entscheidend

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Viele Berufstätige bereiten sich nicht auf ihre Pensionierung vor, oder sie fangen zu spät damit an. Doch wer sein Einkommen im Alter sichern will, sollte alle Optionen kennen und die Vor- und Nachteile sorgfältig gegeneinander abwägen. Die Prüfung einiger Punkte ist sehr wichtig.

Frühpensionierung: Viele Erwerbstätige möchten früher aufhören. Doch das ist teuer: Wer 90 000 Franken verdient und mit 62 statt mit 65 in Pension geht, muss mit Kosten von über 290 000 Franken rechnen – das sind mehr als drei Jahreslöhne. Wie finanziert man diese Lücke?

Private Ersparnisse eignen sich oft am besten. Also Sparguthaben, die Säule 3a und Wertschriftendepots. In Frage kommen auch vorzeitige Bezüge von AHV- und Pensionskassenleistungen. Die AHV-Rente kann man schon ein oder zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter beziehen.

Auch die meisten Pensionskassen lassen einen Bezug schon ab 58 oder 60 Jahren zu. Allerdings fallen die Renten dann viel tiefer aus – und zwar ein Leben lang. Wer sich mit 63  statt 65 zur Ruhe setzt, verzichtet jedes Jahr auf bis zu 14  Prozent der Pensionskassenrente.

Schrittweise in Pension: Ist eine Frühpensionierung zu teuer, kommt vielleicht eine schrittweise Reduktion des Arbeitspensums in Frage. Ein Beispiel: Ein 60-Jähriger, der sein Pensum von 100 auf 70  Prozent reduziert, darf 30  Prozent seines Pensionskassengeldes beziehen. Mit diesem Geld kann er die Einkommenseinbusse zumindest teilweise ausgleichen (siehe Grafik).

Die Altersspanne für eine solche Pensionierung liegt zwischen 58 und 65 oder 70 Jahren. Die meisten Pensionskassen machen aber nur mit, wenn das Pensum um mindestens 20  bis 33 Prozent pro Schritt reduziert wird.

Eine gleitende Pensionierung kann sich auch steuerlich lohnen, nämlich dann, wenn man sein Altersguthaben als Kapital bezieht: Wegen der Progression fallen insgesamt weniger Steuern an, wenn man das gesamte Guthaben auf mehrere Teilbezüge aufteilt.

Ordentliche Pensionierung: Auch wer sich ordentlich mit 65 (Frauen mit 64) pensionieren lässt, muss wichtige Entscheidungen treffen. Allen voran: Beziehe ich das Pensionskassenguthaben als Rente oder Kapital, oder ist eine Kombination optimal?

Die Rente dient zur Absicherung der Existenz bis ins hohe Alter. Ihre Höhe hängt vom Umwandlungssatz ab, der für versicherte Lohnbestandteile über 84 600 Franken massiv gesunken ist. Zudem sind Renten zu 100 Prozent steuerbar.

Viele entscheiden sich für einen Kapitalbezug, weil er auf Dauer steuerlich attraktiver ist. Zudem kann man sich mit dem ausbezahlten Geld besondere Wünsche erfüllen. Immer beliebter ist auch eine Kombination: Einen Teil bezieht man als Rente, den Rest als Kapital. Allein durch die richtige Kombination kann man sehr viel Steuern sparen.

Länger arbeiten: Viele sind mit 65 noch nicht arbeitsmüde. Für sie kann eine Teilzeitbeschäftigung ideal sein, um langsam aufzuhören. Kommen aber Renten und Erwerbseinkommen zusammen, steigen die Einkommenssteuern.

Wer nicht auf die AHV-Rente angewiesen ist, sollte deshalb einen Aufschub prüfen. Auch bei vielen Pensionskassen kann man seine Leistungen aufschieben. Wer zum Beispiel sein Pensum mit 65 auf 50 Prozent reduziert, kann die Hälfte seines Guthabens bereits dann beziehen und den Bezug des restlichen Guthabens auf später verschieben.

Ein weiterer Vorteil: Wenn man das Guthaben als Kapital bezieht, fallen bei mehreren Teilbezügen wegen der Progression insgesamt weniger Steuern an.

Der Autor

Elmar Cosandey ist Finanzplaner mit eidgenössischem Fachausweis und Niederlassungsleiter des VZ Vermögenszentrums in Freiburg.

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