Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Pensionskasse ACSMS: Gericht spricht 20 Millionen Franken Schadenersatz

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Das Kantonsgericht verurteilte in der Pensionskassenaffäre ACSMS 14 Personen zu 20 Millionen Franken Schadenersatz.
Aldo Ellena/a

Das Freiburger Kantonsgericht verurteilt den Stiftungsrat, den Revisor und die Vorsorgeexpertin zu 20 Millionen Franken Schadenersatz im Fall der pleite gegangenen Pensionskasse ACSMS. Eingeklagt hat die Summe der Sicherheitsfonds BVG.

Unangenehme Post für die ehemaligen Mitglieder des Stiftungsrates, den Revisor und die Vorsorgeexpertin der pleite gegangenen Pensionskasse der medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirks (ACSMS): Geht es nach dem Freiburger Kantonsgericht schulden sie dem Sicherheitsfonds BVG nämlich solidarisch 20 Millionen Franken. Dazu hat sie der Sozialversicherungsgerichtshof am 20. September verurteilt, wie das Kantonsgericht den Medien am Donnerstag mitteilte. Gemäss dem Urteil haben die 14 Personen die Zahlungsunfähigkeit der Vorsorgeeinrichtung mitverschuldet. 

Strafrechtlich unschuldig…

Zur Erinnerung: Im September 2014 wurde bekannt, dass ein Vermögensverwalter mit riskanten Anlagen ein Loch von 57 Millionen Franken in die Pensionskasse gerissen hatte. Die Berner Stiftungsaufsicht setzte diese sodann in Liquidation. Der nationale Sicherheitsfonds sicherte die Spar- und Altersguthaben ab. Es folgten Strafverfahren wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung gegen die vier Mitglieder der Anlagekommission, die auch Mitglied des Stiftungsrates waren, sowie gegen den Revisor und die Vorsorgeexpertin wegen Verstössen gegen das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Es kam zu verschiedenen Schuldsprüchen, die vom Bundesgericht im März 2020 allesamt aufgehoben wurden. Der professionelle Vermögensverwalter dagegen wurde im Oktober 2021 wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung vom Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Freiburg zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zivilrechtlich hingegen schon

Während die Organe von ACSMS damit strafrechtlich kein Verschulden trifft, ist in zivilrechtlicher Hinsicht noch nicht das letzte Wort gesprochen. Im Juli 2019 erhob der nationale Sicherheitsfonds beim Sozialversicherungsgerichtshof des Kantonsgerichts nämlich eine Klage in Höhe von 20 Millionen Franken. Er forderte damit einen Teil seiner sichergestellten Leistungen zurück. Das Kantonsgericht leistete dieser Forderung nun Folge mit dem Argument, die 14 angeschuldigten Personen hätten den Vermögensverwalter besser überwachen sollen. 

Anwälte sind schockiert

Die Anwälte der nun verurteilten Personen zeigten sich gegenüber den FN schockiert ob des Urteils. «Es löst in mir ein sehr starkes Gefühl von Ungerechtigkeit aus», sagt Anwalt Olivier Carrel. Es könne nicht sein, dass Personen verurteilt würden, die sich nebenberuflich für eine Stiftung einsetzten. Im Stiftungsrat von ACSMS sassen unter anderem Vertreterinnen und Vertreter des Personals sowie Vertreter von Gemeinden, wie die ehemalige Gemeindepräsidentin von Villars-sur-Glâne, Erika Schnyder, oder der ehemalige Syndic von Corminboeuf, Albert Lambelet. Carrel:

Wie kann ein Personalvertreter, wie beispielsweise ein Koch beurteilen, was ein professioneller Vermögensverwalter tut?

Dem stimmt auch Anwalt Alexandre Emery zu: «Das ganze Vorgehen hat von Anfang an zum Himmel gestunken.» Anstatt sich zu fragen, welche Rolle die Kantonalbank in der Affäre spielte, die der Pensionskasse mehrere befristete Kredite über 15 Millionen Franken gewährt hatte, und warum die Stiftungsaufsichtsbehörde des Kantons Freiburg nicht eingeschritten sei, kämen einfache Bürger, die im Milizsystem gehandelt hätten, dran. «Ich bin sehr schockiert.» Emery und die anderen Anwälte werden das Urteil mit grosser Wahrscheinlichkeit ans Bundesgericht weiterziehen. 

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema