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Pensionskasse: Akteneinsicht für Verwaltung

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Ein Vermögensverwalter hat 45 Millionen Franken der Pensionskasse des Gemeindeverbands der medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirks (ACSMS) verspekuliert – und alles verloren. Ende 2014 war klar: Die Pensionskasse ist nicht zu retten. Sie wurde liquidiert. Hätte dies verhindert werden können, wenn der Gemeindeverband mehr Informationen gehabt hätte? Diesen Fragen geht eine administrative Untersuchung gegen zwei Vorstandsmitglieder nach. Beide sassen im Stiftungsrat der aufgelösten Pensionskasse. Die Freiburger Staatsanwaltschaft ihrerseits führt eine Strafuntersuchung gegen mehrere Beteiligte durch (die FN berichteten).

Der Leiter der Administrativuntersuchung hat den Staatsanwalt um Einblick in die Akten gebeten. Eine Vorsorge-Expertin wehrte sich dagegen. Ihr wird vorgeworfen, sie habe entgegen ihrer Pflicht nicht geprüft, ob die Pensionskasse jederzeit in der Lage war, ihre Verpflichtungen wahrzunehmen. Sie argumentierte, ihr Privatinteresse könnte verletzt werden, wenn Informationen aus dem Strafverfahren bekannt würden; dies könnte ihrem Geschäft schaden. Zudem solle der Leiter des Administrativverfahrens in den Sitzungsprotokollen des Stiftungsrats nachschauen, um seine Fragen zu beantworten.

Das Freiburger Kantonsgericht hat nun anders entschieden: Es erlaubt dem Leiter der Administrativuntersuchung die Akteneinsicht. «So erfährt er, über welche Informationen zur Situation der Pensionskasse die Stiftungsratsmitglieder verfügt haben», schreibt das Gericht. Die laufende Untersuchung gegen die Vorsorge-Expertin sei eine Tatsache; zwar bestehe die Möglichkeit, dass durch die Akteneinsicht mehr Personen davon erführen, doch sei dies bereits jetzt möglich: Andere Involvierte und Befragte seien nicht zum Stillschweigen verpflichtet.

njb

Kantonsgericht Freiburg, Entscheid 502 2016 288

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