Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Per Mausklick zu den Direktzahlungen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

«Es geht um viel Geld», sagt David Aeschlimann, wissenschaftlicher Berater beim kantonalen Amt für Landwirtschaft. Um 190 Millionen Franken, genau gesagt. 2600 Landwirtschaftsbetriebe oder Betriebsgemeinschaften im Kanton beziehen Direktzahlungen von Bund und Kanton. Sie alle müssen bis am 2. März ihre Agrardatenerhebung erledigt haben. Dazu kommen Tierhalter und Imker, so dass es rund 4500 Dossiers sind, welche in diesen Tagen an den Kanton weitergeleitet werden, wie Aeschlimann sagt.

Freiburg erhebt die Agrardaten seit 1998 zusammen mit den Kantonen Bern und Solothurn auf einem gemeinsamen System. Vor fünf Jahren gab es erstmals die Möglichkeit, diese Daten elektronisch zu erheben, seit zwei Jahren ist die elektronische Datenerhebung obligatorisch. Wie Aeschlimann sagt, fällt dies zusammen mit einer neuen Version des Systems «Gelan», das auch die Neuerungen der Agrarpolitik 2014-17 berücksichtigt.

Ohne Häkchen kein Geld

Samuel Bütikofer, Landwirt aus Kleinbösingen, nahm gestern Donnerstag zum dritten Mal an einem Kurs zur elektronischen Erfassung der Daten am Landwirtschaftlichen Institut Grangeneuve teil. Er sei durchaus gewandt im Umgang mit dem Computer, sagt er, aber bei der Datenerhebung fühle er sich sicherer, wenn er dies unter fachkundiger Anleitung tun könne. «Ich rege mich zu fest auf, wenn ich es zu Hause mache und etwas nicht klappt. Hier kann ich jemanden fragen, und anschliessend ist die Erhebung gemacht.»

Für den Kurs gestern hatten sich fünf deutsch- und 13 französischsprachige Landwirte angemeldet. «Wir führen den Kurs weiterhin durch, aber jedes Jahr brauchen weniger Landwirte unsere Unterstützung», so Aeschlimann.

Wie bei der fast gleichzeitig fälligen Steuererklärung kann ein Landwirt bei der Agrardatenerhebung die Angaben vom Vorjahr abrufen. Viele Landwirte müssen nur wenig abändern. Bütikofer aber betreibt hauptsächlich Ackerbau; da muss er jedes Jahr aufs Neue eingeben, welche Kultur er auf welcher Parzelle anbaut. Für den Rest genügt in der Regel eine Kontrolle der letztjährigen Daten: Ist der Bestand im Schweinestall noch der gleiche wie vor einem Jahr? Ist die Möglichkeit zum Auslauf unverändert? Hat es einen Wechsel im Einsatz der Pflanzenschutzmittel gegeben?

Das elektronische Dossier enthält 17 Unterordner, die von der Anzahl Arbeitskräfte über die Bewirtschaftungseinheiten, die Kulturen, die Standorte der Tiere bis zu den Massnahmen zur Landschaftsqualität reichen.

Ist alles korrekt ausgefüllt, wird dies beim entsprechenden Stichwort mit einem grünen Häkchen bestätigt. Hat das System eine Ungereimtheit festgestellt, erscheint ein rotes Fehlersymbol. «Ohne das Häkchen gibt es kein Geld», sagt Aeschlimann den Teilnehmern des Kurses. «Und wenn am Schluss die Bankverbindung falsch ist, gibt es ebenfalls kein Geld.» Bei Bütikofer erscheinen zwei Fehlermeldungen. Die Summe der Kulturflächen stimmt nicht mit der Gesamtfläche überein. Bütikofer bereinigt die Flächen so, wie es der Computer anzeigt. Bis alles passt.

Der Landwirt aus Kleinbösingen hat seine Datenerhebung bereits beendet, während andere Kursteilnehmer auf dem Satellitenbild ihres Betriebs noch die Parzellen einzeichnen. Mitarbeiter des Instituts Grangeneuve helfen ihnen dabei. Bütikofer kann zu diesem frühen Zeitpunkt des Jahres noch nicht alle Angaben liefern. So weiss er beispielsweise noch nicht, ob er 2016 einmal oder zweimal Jauche ausbringt. Dafür gibt es eine Nacherhebung im Herbst.

Vorerst ist aber wichtig, dass er bis zum 2. März das zusammenfassende Erhebungsformular ausgedruckt, unterschrieben und bei der Erhebungsstelle seiner Gemeinde abgegeben haben wird. Im Frühling werden gewisse Angaben aus der Erhebung vor Ort auf ihre Richtigkeit kontrolliert, und gegen Ende Jahr wird der Landwirt die Direktzahlungen erhalten. Und wenn er die Frist vom 2. März verstreichen lässt? «Der Verantwortliche der Erhebungsstelle würde sich wohl bei mir melden», so Bütikofer. «Aber wenn ich nichts einreiche, so gibt es auch kein Geld.»

Erhebung: Breite Nutzung der Daten

F ür die Landwirte ist die elektronische Datenerhebung Bedingung, um Subventionen zu erhalten. Doch auch für die Behörden sind die registrierten Daten hilfreich. So hatte Freiburg bis vor kurzem offiziell zu wenig Fruchtfolgeflächen; Einzonungen zu Bauland waren nicht mehr möglich. Der Kanton hat daraufhin Neuberechnungen erstellt und besitzt seither wieder eine Reserve an Fruchtfolgeflächen (die FN berichteten). Wie David Aeschlimann vom Amt für Landwirtschaft den FN sagte, wird diese Berechnung mit der Datenerhebung 2016 nochmals verfeinert. Allgemein wolle der Kanton diesen Datenfundus noch besser nützen, etwa bei der Revision des kantonalen Richtplans. Auch die Nutztierversicherung Sanima verwendet die Daten für ihre Beitragsberechnung, und Tierkrankheiten sollen durch die Daten effizienter bekämpft werden können. uh

Meistgelesen

Mehr zum Thema