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Personal erhält Freitage und Ferienzulagen

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Angestellte des Pflegeheims St-Joseph in Châtel-St-Denis, die nachts und an Wochenenden arbeiten, sollen diese Zulagen rückwirkend auch während der Ferien erhalten, ohne dass ihre drei offiziellen Freitage gestrichen werden. Dies teilte der Verband des Personals Öffentlicher Dienste (VPOD) gestern mit.

Im Oktober hatte die Direktion vom Personal verlangt, auf rückwirkende Zulagen für Ferien zu verzichten, da diese bereits durch drei Freitage abgegolten würden. Daraufhin wandte sich das Personal zusammen mit dem VPOD an die Direktion: Die Gewerkschaft ist der Ansicht, dass Nacht- und Wochenendzulagen auch während Ferien oder im Krankheitsfall gelten. Dabei berief sich der VPOD auf das Bundesgerichtsurteil «Orange» (die FN berichteten).

Da ein Gutachten den Angestellten Recht gab, hat die Direktion teilweise eingelenkt. Die Angestellten werden nun für die Ferien angemessen entschädigt. Dies gilt jedoch nicht für den Krankheitsfall. «Diesbezüglich werden wir weiterhin an die Direktion appellieren», so der VPOD. rb

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