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Personalaufstockung bleibt dringend

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Personalaufstockung bleibt dringend

Beim Untersuchungsrichteramt nehmen die Fälle weiter zu

Fast 19 000 Angelegenheiten wurden 2005 beim Untersuchungsrichteramt neu angemeldet. 80 Prozent der Fälle wurden im Laufe des Jahres erledigt. Angesichts der Zunahme der Dossiers und der baldigen Inkraftsetzung des neuen allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches wird die Schaffung einer zehnten Richterstelle als unerlässlich erachtet.

Von WALTER BUCHS

Zum vierten aufeinander folgenden Mal sei das Untersuchungsrichteramt Freiburg (URA) 2005 mit einer Zunahme der eingetragenen Fälle konfrontiert gewesen. Mit diesem Hinweis eröffnete Präsident Jean-Luc Mooser am Mittwoch das Jahrespressegespräch im Rathaus in Freiburg. Im vergangenen Jahr verzeichnete das URA einen Anstieg der Eingänge um 5,6 Prozent auf 18 896. In 10 581 Fällen waren der/die Täter bekannt; in 8315 Fällen war das nicht der Fall. Im Durchschnitt wurden somit pro Arbeitstag 75 Dossiers eröffnet.

Wie der Medienmitteilung zu entnehmen ist, betrug der Anteil der deutschsprachigen Dossiers 16 Prozent aller eingegangenen Fälle. Mit Genugtuung stellte Jean-Luc Mooser fest, dass es parallel zur weiteren Zunahme der Dossiers auch gelungen sei, die Zahl der abgeschlossenen Fälle entsprechend zu erhöhen. Dabei seien allerdings alle Rationalisierungsmöglichkeiten nun vollends ausgereizt, ergänzte Vizepräsident Markus Julmy. Im Durchschnitt ist jeder Richter ständig mit 265 Angelegenheiten befasst.

Arbeitslast wird weiter zunehmen

Das URA hat im vergangenen Jahr 9946 Fälle mit einem Urteil abgeschlossen (+625 gegenüber 2004). Dabei erging 7878 Mal ein Strafbefehl (+ 492). Dabei wurden Bussen im Betrag von 3,655 Mio. Fr. fakturiert. Zudem haben die Richter in 326 Fällen Untersuchungshaft angeordnet. Dies entspricht gesamthaft 20 772 Hafttagen. Diese sind gegenüber dem Vorjahr rückläufig. Aus dem Jahresbericht geht schliesslich hervor, dass die Anzahl der hängigen Angelegenheiten sich von 2541 Ende 2004 auf 2875 am 31. Dezember 2005 erhöht hat. Davon waren 227 Fälle (+19), die seit mehr als einem Jahr offen waren.

Einmal mehr haben die URA-Verantwortlichen ihren Antrag zur Schaffung einer zehnten Richterstelle bekräftigt. Heute sind es 9,2 Richterstellen. Zusammen mit den Gerichtsschreibern, dem Verwaltungspersonal und den Stagiaires sind am URA an die 35 Personen beschäftigt. Die Forderung nach Personalaufstockung wird einerseits durch die ständige Zunahme der Fälle begründet. Andererseits wird die am 1. Januar vorgesehene Inkraftsetzung des neuen Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches massive Änderungen und Auswirkungen auf die Arbeit der Untersuchungsrichter bringen (siehe Kasten).
Grosse Änderungen in Sicht

Die Revision des Strafgesetzbuches, die höchstwahrscheinlich vom Bundesrat auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt wird, wird auf die Arbeit der Richter tief greifende Auswirkungen haben. Die Festlegung des Strafmasses wird viel differenzierter erfolgen.

Die Umsetzung des neuen allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches wird gegenwärtig auch im Kanton Freiburg vorbereitet. Wie Jean-Luc Mooser, Präsident des Untersuchungsrichteramtes, am Mittwoch vor den Medien sagte, besteht ein Hauptziel dieser Revision darin, kurze Freiheitsstrafen (bis sechs Monate) generell aufzuheben und diese durch Geldstrafen zu ersetzen.

Dabei muss künftig die Höhe der Bussen resp. der Geldstrafen unter Berücksichtigung der finanziellen und persönlichen Verhältnisse des Delinquenten genauer berechnet werden. Von grossem Interesse dürfte dabei die Tatsache sein, dass in Zukunft Geldstrafen bei Vergehen auf Bewährung ausgesprochen werden. Die Festlegung der Kriterien zur Berechnung von Geldstrafen sei schwierig, ergänzte Vizepräsident Markus Julmy. Vorderhand sei vorgesehen, dass die notwendigen Daten bei der Feststellung eines Vergehens resp. einer Übertretung direkt vom Polizeibeamten erhoben werden. Diese müssten dann vom Richter kontrolliert und/oder ergänzt werden.

Nach den neuen Gesetzesbestimmungen muss der Richter zudem bei Übertretungen nicht nur die Höhe der Busse bestimmen sondern gleichzeitig angeben, wie viele Tage Haft das bei einer Umwandlung in Freiheitsstrafe ausmacht. Das Strafgesetzbuch sieht neu für die Ahndung von Vergehen neben Geldstrafe und Freiheitsstrafe auch gemeinnützige Arbeit vor. Dies ist bei Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten möglich. Der Verurteilte muss allerdings einverstanden sein, aber der Entscheid wird vom Richter gefällt.

Die URA-Verantwortlichen stellten am gestrigen Pressegespräch fest, dass all diese Neuerungen für die Richter zusätzliche Arbeit verursachen werden. Man suche allerdings nach Lösungen, um dies möglichst rationell abwickeln zu können. So beabsichtige der kantonale Gesetzgeber, die Befugnisse des (neuen) Strafvollzugsrichters dem Sachrichter zu übertragen. wb

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