Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Personalsituation weiterhin prekär

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Personalsituation weiterhin prekär

Arbeitslast der Gerichtsbehörden unverändert sehr hoch

Trotz Zunahme der Fälle wurde den Personalbegehren der Gerichte im Jahre 2005 nur teilweise entsprochen. Darunter werde über kurz oder lang die Qualität der Rechtsprechung leiden, hält das Kantonsgericht im Jahresbericht fest und weist den Grossen Rat auf seine verfassungsmässigen Pflichten hin.

Von WALTER BUCHS

Die Freiburger Zivil- und Strafjustiz behandelte im Jahre 2005 rund 56 000 Angelegenheiten. Mit diesen beschäftigten sich auf den verschiedenen Ebenen 34 Richter und 180 Mitarbeitende (in Vollzeitstellen gerechnet) sowie rund 340 nebenamtliche Richter und Beisitzer. Hinter den genannten Dossiers «stehen Menschen, Bürger und Einwohner unseres Kantons mit ihren Anliegen, Bedürfnissen, Sorgen und Beschwerden», betonte Adrian Urwyler, Präsident des Kantonsgerichts 2005, am Mittwoch vor den Medien bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts.

Einmal mehr wurde die Vorstellung des Jahresberichts dazu benutzt, auf die prekäre Personalsituation auf allen Ebenen der richterlichen Gewalt hinzuweisen. So stellte Kantonsrichter Urwyler fest, dass trotz Zunahme der Angelegenheiten beim Kantonsgericht im Jahre 2004 von 24 Prozent die Aufstockung einer Sekretariatsstelle um 20 Prozent nicht gewährt wurde. Auf allen Ebenen verzeichnete gemäss Jahresbericht namentlich die Strafjustiz eine Zunahme der Fälle. Trotzdem konnte eine sehr grosse Zahl innerhalb kurzer Zeit erledigt werden.

Verantwortung des Grossen Rates

Die Notwendigkeit zeitsparender Arbeitserledigung berge die Gefahr in sich, dass der Richter den Aufwand für ein Verfahren möglichst gering hält, dass er nicht allen für den Entscheid relevanten Fragen nachgeht und dass sich das Gericht für jene Lösung entscheidet, die sich am schnellsten finden und am einfachsten begründen lässt, heisst es hiezu im Tätigkeitsbericht. In diesem Zusammenhang erinnerte Adrian Urwyler daran, dass gemäss neuer Kantonsverfassung «der Grosse Rat der richterlichen Gewalt die notwendigen Mittel für eine rasche und hochwertige Rechtspflege zur Verfügung stellt». «Wir sind am Anschlag und es ist an der Politik zu reagieren», unterstrich der Kantonsrichter und ergänzte, dass die Justiz im Zusammenhang mit dem Staatsbudget nicht einmal über das Antragsrecht verfüge.

Unerledigte Strafakten

Neben der generellen Feststellung, dass die Zivil- und Strafjustiz im Kanton gut funktioniert, habe es auch «Pleiten und Pannen» gegeben, räumte Adrian Urwyler ein. Sorgen bereite dem Kantonsgericht unter anderem der schleppende Gang der Untersuchung Cannabioland. Da der Umsatz viel höher war, als ursprünglich vermutet, wurden Zusatzabklärungen angeordnet. Die Schlusseinvernahmen sind für den 26. Mai vorgesehen. Ein Entscheid über die Fortsetzung des Verfahrens solle dann noch vor dem Sommer erfolgen.

Ende November 2005 sind beim Bezirksgericht Saane die Akten von 43 Strafverfahren gefunden worden, die 20 und mehr Jahre zurückliegen und die nie formell abgeschlossen worden waren. Seit 1994 erschienen sie auch nicht mehr im Verzeichnis der hängigen Strafuntersuchungen. «Das Kantonsgericht hat mit Bestürzung von der Entdeckung der erwähnten Akten Kenntnis genommen», gestand Adrian Urwyler gestern. Gegen den zuständigen Gerichtspräsidenten Pierre-Emmanuel Esseiva, der am 31. März 2005 in den Ruhestand trat, konnte kein Disziplinarverfahren mehr eröffnet werden.

All diese Fälle, die «nicht von grosser Tragweite» waren, sind verjährt. Trotzdem sind sie vom Kantonsgericht einzeln angeschaut und ist in jedem Fall ein formeller Entscheid gefällt worden. Das Kantonsgericht hält im Jahresbericht fest, dass aufgrund der Informatisierung der Dossierverwaltung und der Schaffung des Untersuchungsrichteramtes im Jahr 1998 die Gefahr derartiger Unterlassungen heute geringer sei. Trotzdem werde es seine Kontrollen verstärken.

www.fr.ch/tc

Anspruchsvolle Vermittlerrolle

Wie üblich lud das Kantonsgericht einen Vertreter einer unterstellten Stelle zu seiner Jahrespressekonferenz ein. Am Mittwoch gab Pierre-André Tissot, vollamtlicher Friedensrichter in der Stadt Freiburg, den Medienvertretern einen Einblick in die vielfältigen Tätigkeiten. Dabei stellte er fest, dass sich gerade in der Stadt Freiburg die Rolle des Friedensrichters stark verändert hat.

Der Jurist Tissot erinnerte daran, dass das Friedensgericht in erster Linie Vormundschaftsbehörde im Sinne des Zivilgesetzbuches ist. Traditionsgemäss sei der Friedensrichter Anlaufstelle, um Frieden zwischen verschiedenen Personen zu stiften und auszusöhnen. Bei der Aussöhnung gehe es heute in den meisten Fällen um Geldsachen, wobei oft sehr hohe Beträge im Spiel seien. Dazu kommen Aufgaben im Rahmen von Testamentsvollstreckungen. Wie Pierre-André Tissot weiter ausführte, hat der Friedensrichter heute sehr oft Familienstreitigkeiten zu behandeln und dabei namentlich die Interessen der Kinder wahrzunehmen.
Die Konferenz der Friedensgerichte, der Tissot seit der Gründung im Jahr 2002 vorsteht, hat im vergangenen Jahr in Zusammenarbeit und mit Unterstützung anderer Stellen ein Schulungsprogramm für Mandatsträger im Bereich des Vormundschaftswesens und Mitglieder der Friedensgerichte aufgestellt. Aufgrund der grossen Nachfrage finden im laufenden Jahr vier Schulungstage für Französischsprachige statt. Für Deutschsprachige sind Angebote erst im kommenden Jahr geplant. Im Hinblick auf eine Professionalisierung ist vorgesehen, die Zahl der Friedensgerichte im Kanton von heute 29 auf 8 zu reduzieren. Ein Gesetzesvorentwurf ist gegenwärtig in der Vernehmlassung (FN vom 13. Mai). wb

Meistgelesen

Mehr zum Thema