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Personen mit C-Ausweis dürfen Stimmen zählen

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Die SP-Grossräte ­Elias Moussa (Freiburg) und Eliane Aebischer (Düdingen) beantragten in einer Motion, dass Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung auch bei kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen Mitglied eines Wahlbüros und Stimmenzähler sein können. In seiner Antwort schrieb der Staatsrat, dass Personen mit C-Ausweis nicht über Vorlagen auf Kantons- und Bundesebene abstimmen dürfen. Deshalb sei es nicht denkbar, dass sie als Mitglied eines Wahlbüros über die Gültigkeit von Stimmzetteln entscheiden. Als Stimmenzähler dürfen sie aber amtieren. Es bedürfe keiner Gesetzesänderung. Bertrand Morel (CVP, Lentigny) unterstrich, der Kanton würde das Risiko eingehen, verfassungswidrig ein Gesetz zu ändern. Der Grosse Rat lehnte die Motion mit 56 Nein- zu 31 Ja-Stimmen ab.

Als Stimmenzähler würde man automatisch die Verantwortung für die korrekte Ausführung der Abstimmung übernehmen, entgegnete Eliane Aebischer gestern im Parlament. Elias Moussa kündigte an, er werde in einer neuen Motion das Wahlrecht für ausländische Bürger auf kantonaler Ebene fordern.

jp

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