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Petition als letztes Mittel

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ein Meinungsbeitrag zu einer Petition der Anwohnerinnen und Anwohner des Freiburger Alt-Quartiers.

Das Freiburger Alt-Quartier ist ein Wohnquartier, und auch dort haben die arbeitstätigen Anwohnerinnen und Anwohner Anspruch darauf, dass sie sich in der Nacht in Ruhe erholen können. Wenn die Behörden sich bei der Vergabe von Veranstaltungsbewilligungen nicht an die bundesgerichtliche Rechtsprechung halten, die Einhaltung ihrer Bewilligungsvorgaben nicht kontrollieren, die Polizei bei Verstössen nicht interveniert, und der Vorstand des Quartiervereins entgegen den Vereinsstatuten nicht die Interessen all seiner Bewohner und Bewohnerinnen fördert, bleibt die Petition das letzte Mittel, um das Recht auf Nachtruhe durchzusetzen.

Unverständlich ist schliesslich, dass der Vorstand des Quartiervereins die Petition nicht unterstützt, aber dennoch eine vermittelnde Rolle einnehmen will. Seine Befangenheit ist ein Ausschlussgrund im Hinblick auf eine echte Problemlösung. Eine solche kann nur mit den Petitionären und Petitionärinnen gefunden werden. Jetzt liegt der Ball bei den zuständigen Behörden.

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