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Pfadileiter hat die Sorgfaltspflicht verletzt

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Fahrlässige Tötung: Das wird dem heute 31-jährigen Leiter eines Pfadfinderlagers vorgeworfen. Die Bieler Pfadfinder führten im August 2011 ihr Sommerlager im Vallée de Motélon in der Nähe von Charmey durch. In der zweiten Woche bereiteten die einzelnen Gruppen–bei den Pfadern «Fähnli» genannt–eine dreitägige Wanderung vor. Der Lagerleiter genehmigte die Wanderrouten. Die Elf- bis Fünfzehnjährigen gingen alleine auf die Wanderung.

Das eine Fähnli brach am 2. August gegen 14.30 Uhr auf. Nach gut zwei Stunden Marsch fand sie eine Wegverzweigung nicht; als es eindunkelte, hatte sich die Gruppe verirrt. Die vier Jugendlichen beschlossen zu übernachten; sie teilten sich in zwei Gruppen auf, weil das steile Gelände nicht Raum genug für alle bot. In der Nacht regnete es.

Am nächsten Morgen war der Boden nass, das Gelände schwierig. Ein Dreizehnjähriger verlor den Halt, als er einen Felsvorsprung hinunterkletterte, und stürzte einige Meter in die Tiefe; er landete auf einem steilen Grashang, rollte weiter und blieb schliesslich rund hundert Meter unterhalb der Gruppe reglos liegen. Der Gruppenleiter rief die Rettungsflugwacht.

Zu gefährlich für Kinder

Die Freiburger Staatsanwältin Liliane Hauser stellte in ihrer Untersuchung fest, dass der Lagerleiter elementare Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten habe. So habe er die Wanderroute nicht rekognosziert. Deshalb habe er nicht erkannt, dass sie den Schwierigkeitsgrad T4 aufwies, «und somit von Pfadfindern nie begangen werden dürfe», wie sie in der Anklageschrift festhielt.

Der Lagerleiter habe «die Gefahr von Gewitter und Regen in den Bergen unterschätzt». Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass diese Wanderung nur bei optimalen Wetterbedingungen machbar sei. Weiter habe er die Fähigkeiten der Pfadfinder überschätzt: «Kinder und Jugendliche sind meist noch nicht in der Lage, drohende Gefahren wahrzunehmen.» Vor allem könntensie nicht die Verantwortungfür andere übernehmen. Das Fähnli habe denn auch mehrmals falsche Entscheide getroffen. So sei die Gruppe nicht umgekehrt, als sie sich verlaufen hatte. Und auch in der Dunkelheit ging sie weiter, trotz des steilen Geländes.

Die Gruppe hatte mehrmals probiert, den Lagerleiter anzurufen. Doch war dessen Mobiltelefonempfang auf dem Lagerplatz mangelhaft. Die Staatsanwältin schliesst: «Der Angeschuldigte hat die besonderen Sorgfaltspflichten als Leiter eines Jugendlagers verletzt.» Dies sei der Grund für den tödlichen Unfall.

Peter Rentsch, Polizeirichter am Gericht des Greyerzbezirks, folgte gestern den Argumenten der Staatsanwältin. Da es sich um ein abgekürztes Verfahren handelte, gab es keine Plädoyers. Der Lagerleiter anerkannte die Anklage.

Der Polizeirichter sprach denMann der fahrlässigen Tötung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 120 Franken. Dazu kommen Verfahrenskosten von rund 2500Franken. Der Lagerleiter anerkennt im Grundsatz auch Zivilforderungen, welche die Eltern des verunglückten Jungen erheben können.

«Angemessen, nicht gütig»

Nach der Verhandlung sagte Verteidiger Philippe Corpataux den FN, sein Mandant habe zahlreiche Lager durchgeführt. «Hier kamen viele unglückliche Umstände und falsche Einschätzungen zusammen.» Die Strafe «ist angemessen, aber nicht gütig». Sie sei aber akzeptabel für seinen Mandanten, «der beschlossen hat, die Verantwortung zu übernehmen». Staatsanwältin Hauser sagte, die Strafe könne als schwer betrachtet werden. «Doch ein Pfadi-Leiter trägt Verantwortung für Kinder, von ihm kann eine erhöhte Sorgfaltspflicht verlangt werden.»

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