Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Pflegefamilie als «Heim» anerkennen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Pflegefamilie als «Heim» anerkennen

Gesetzesänderung vor dem Grossen Rat

Der Staatsrat will vorerst 25 Plätze für schwer erziehbare Kinder in professionellen Pflegefamilien anerkennen. Der Grosse Rat wird sich zu Beginn der Mai-Session mit einer Gesetzesrevision befassen.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Heute Dienstag beginnt die Mai-Session des Grossen Rates, in deren Mittelpunkt jeweils die Staatsrechnung steht. «Zündstoff» enthält der Gesetzesentwurf über die Gehälter und berufliche Vorsorge der Staatsräte, Oberamtmänner und Kantonsrichter.

Anstelle von Erziehungsheimen

Am ersten Sessions-Tag wird über eine Ergänzung des Gesetzes für Hilfe an Sonderheime für Behinderte oder Schwererziehbare verhandelt. Dabei sollen künftig die professionellen Pflegefamilien staatlich anerkannt und finanziell unterstützt werden, Grossfamilien also, die vor allem schwer erziehbare Kinder aufnehmen.

«Das Netz der Erziehungsheime des Kantons zählt 145 Plätze, die zurzeit fast alle belegt sind. Die platzierenden Dienste haben grosse Schwierigkeiten, Plätze in Institutionen anderer Kantone zu finden. Zudem steigt die Anzahl Kinder mit Betreuungsbedarf in spezialisierten Einrichtungen unaufhörlich», hält der Staatsrat fest. Um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden, ohne Neubauten zu errichten, brauche es Alternativen.

In der Begründung der Gesetzesrevision weist er auf die Kosten hin. Er geht davon aus, dass in einer ersten Phase 25 Plätze in professionellen Pflegefamilien angeboten werden. Wenn ein Tag 120 Franken pro Kind kostet, so würde dies für Kanton und Gemeinden eine jährliche Mehrbelastung von 1,08 Mio. Franken bedeuten. «Diese Lösung ist mit Sicherheit günstiger als die Schaffung von Plätzen in den Erziehungsheimen, in denen der Tagespreis zu Lasten des Kantons und der Gemeinden rund 250 Franken beträgt.»

Ruhestand der Staatsräte
weniger vergolden

Hitziger zugehen wird es im Grossen Rat, wenn am Donnerstag und Freitag über die Gehälter und Pensionen der Staatsräte, Oberamtmänner und Kantonsrichter diskutiert wird. Vor allem die Ruhegelder der Staatsräte erregen die Gemüter. Bekanntlich sollen die Staatsräte und die Oberamtmänner, die vor dem 45. Altersjahr und nach weniger als zehn Amtsjahren ausscheiden, neu einmalige Entschädigungen erhalten – ein oder zwei Jahresgehälter. Die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates wird Korrekturen nach unten beantragen. Die neuen Kantonsrichter sollen neu der Pensionskasse des Staatspersonals unterstellt werden. Parallel dazu sollen aber ihre Gehälter erhöht werden.

Zur Diskussion steht auch die Staatsrechnung 2003, die mit einem Ertragsüberschuss von 14,3 Mio. und somit um 50 Mio. besser schliesst als vorgesehen. In der bis zum 7. Mai dauernden Session werden diverse Dekrete, Motionen, Postulate und Berichte des Staatsrates behandelt, darunter eine Motion von Denis Grandjean (CVP, Le Crêt). Er möchte, dass bei Wahlen nach dem Majorzsystem nur Kandidaten zum zweiten Wahlgang zugelassen sind, die im ersten zehn Prozent der Stimmen erreicht haben. Damit will er vermeiden, dass «Exoten» einen zweiten Wahlgang provozieren können, wie dies kürzlich bei Staatsratswahlen im Waadtland der Fall war. Der Staatsrat ist für diese Motion, möchte aber die Grenze auf fünf Prozent reduzieren. Zudem können sich im Kanton Freiburg nur doppelt so viele Kandidaten am zweiten Wahlgang beteiligen, wie Sitze zu vergeben sind. Erreicht also am 16. Mai keiner der drei Staatsratskandidaten das absolute Mehr, so dürfen am 6. Juni nur noch die zwei Kandidaten zum zweiten Wahlgang antreten, die am meisten Stimmen erhalten haben.

Meistgelesen

Mehr zum Thema