Eine Langzeitstudie der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL widerlegt die vielfach gehörte Meinung, dass das Pilzsammeln der Artenvielfalt und der Anzahl Pilze schadet. Auf dieser Grundlage und auf Begehren eines Motionärs prüfe der Regierungsrat des Kantons Bern die Aufhebung der siebentägigen Schonfrist zu Monatsbeginn, schreibt Grossrat Nicolas Bürgisser (CSP, Giffers) in einer Anfrage an den Staatsrat. Er stellt zudem fest, dass die Schontage von den Kantonen völlig unterschiedlich gehandhabt werden. Dies führe zu einer grossen Mobilität der Pilzsammler, die jeweils einfach dorthin gingen, wo es gerade kein Sammelverbot gebe.
Grossrat Bürgisser vertritt daher die Meinung, dass es wenigstens im Espace Mittelland eine einheitliche Schonfrist geben sollte. Er fragt deshalb den Staatsrat an, ob er vom Berner Regierungsrat in dieser Sache kontaktiert worden sei. Er will ebenfalls wissen, ob die Freiburger Regierung bereit wäre, mit Bern gleichzuziehen oder allenfalls die Aufhebung der Schonfrist zu prüfen.