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PK des Staatspersonals: Keine direkte Mitsprache mehr der Gewerkschaften

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Die Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter im Verwaltungsrat der Pensionskasse des Staatspersonals werden neu vom Personal gewählt und nicht mehr von den Gewerkschaften bestimmt. Das hat der Grosse Rat in zweiter Lesung entschieden.

Der Grosse Rat hat knappstmöglich mit nur einer Stimme Unterschied bei drei Enthaltungen entschieden, dass die Verwaltungsratsmitglieder in der Pensionskasse des Staatspersonals (PKSPF), die die Arbeitnehmenden vertreten, nicht mehr von den Gewerkschaften (Fede, VPOD, Vereinigung des höheren Kaders) gewählt werden. Die hauchdünne Mehrheit war der Ansicht, dass die bisherige Regelung der Bundesgesetzgebung widerspricht, wonach organisatorische Fragen in die Zuständigkeit der Pensionskasse fallen sollen, um den Einfluss des öffentlichen Arbeitgebers auf die Vorsorgeeinrichtung zu begrenzen und den Status des obersten Organs der Einrichtung zu stärken.

Sophie Tritten (Mitte links – CSP, Vuisternens-en-Ogoz) wandte sich gegen diesen Paradigmenwechsel. «Das Personal muss sich in der Pensionskasse eingebunden fühlen. Es muss schlagkräftig sein, um seine Interessen verteidigen zu können.» Und Pierre Mauron (SP, Riaz) sagte, dass er nicht einsehe, warum man etwas ändern wolle, was bisher gut funktioniert habe. 

Für eine Änderung sprach sich dagegen Bruno Boschung (Die Mitte, Wünnewil) aus: «Was mich stört, ist, dass die Gegner der Gesetzesrevision davon ausgehen, dass die Mitarbeitenden des Staates nicht fähig sind, ohne Zwischenschaltung der Gewerkschaften die Aufgabe im Verwaltungsrat wahrzunehmen.»

Susanne Schwander (FDP, Kerzers) gab zu bedenken, dass bei einer Wahl der Arbeitnehmervertreter durch das Personal die Gewerkschaften weiterhin Kandidatenvorschläge machen könnten.

Aber ja, am Ende ist es eine Frage der Macht: Jemand, der sich in der Gewerkschaft hochgedient hat, bekommt bei einer Gesetzesänderung nicht mehr automatisch einen Sitz in der Pensionskasse.

Schützenhilfe bekam die Ratslinke von unerwarteter Seite. Savio Michellod (FDP, Granges) plädierte in seinem Namen für die Beibehaltung der Wahl durch die Gewerkschaften. «Meine Haltung mag man als links angehaucht betrachten», entschuldigte er seine abweichende Haltung von der Linie der Bürgerlichen, was ihm einige Lacher einbrachte. «Doch die Sozialpartnerschaft ist eine Stärke der Schweiz. Das Ziel der Gewerkschaften ist es, die Interessen des Personals zu vertreten. Zudem drängen sich die Leute erfahrungsgemäss nicht in solche Positionen», argumentierte er. 

Wahlmodus noch in Arbeit

Seine Worte fanden aber, wie erwähnt, keine Mehrheit. Nun ist es am Verwaltungsrat der Pensionskasse, ein entsprechendes Organisationsreglement auszuarbeiten. Dabei stehen zwei Verfahren zur Diskussion: die direkte Wahl durch das Personal oder die Einberufung einer Delegiertenversammlung. Diese würde dann die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmenden wählen. Damit alle verschiedenen Kategorien des Staatspersonals vertreten sind, schlägt der Verwaltungsrat zudem die Schaffung von Wahlkreisen vor. 

In zweiter Lesung festgehalten hat das Parlament dagegen an der Grösse des Verwaltungsrats. Dieser soll wie bisher zwölf Mitglieder zählen und nicht auf 14 Mitglieder ausgedehnt werden können. 

In der Schlussabstimmung wurde das revidierte Pensionskassengesetz mit 63 zu 38 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen.

Reaktion des VPOD

Die Gewerkschaft des Personals öffentlicher Dienste VPOD reagierte umgehend auf die Entscheidung des Grossen Rates vom Freitagmorgen. In ihrem Communiqué kritisiert sie, dass die Gesetzesänderung elementaren Rechte der Gewerkschaften beschneide. «Damit marginalisiert der Kanton die Personalorganisationen und schwächt das Staatspersonal insgesamt.» Diese autoritäre Vorgehensweise mache zudem vor der Pensionskasse nicht Halt. «Seit mehreren Monaten werden die Personalverbände vom Staatsrat nicht mehr angehört. Es wird nicht mehr verhandelt, sondern informiert.» Der kommende Herbst drohe heiss zu werden, warnt der VPOD abschliessend.

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