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Polizei geht bei Drama in Montreux von kollektiver Selbsttötung aus

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Nach dem Drama von Montreux mit vier Toten gehen die Ermittler und die Staatsanwaltschaft von einem kollektiven Suizid aus. Es habe keinerlei Vorzeichen für eine solche Tat gegeben.

Das teilte die Kantonspolizei Waadt nach fünftägigen Ermittlungen mit. Diese hätten gezeigt, dass die Familie seit Beginn der Pandemie sehr an Verschwörungstheorien und Survival-Thesen interessiert gewesen sei.

Sie habe einen beeindruckenden Vorrat an Lebensmitteln aller Art angelegt, der sehr gut organisiert gewesen sei. Laut Polizeiangaben nahm der Vorrat mehrere Räume der Wohnung ein und sollte es der Familie ermöglichen, eine grosse Krise zu bewältigen.

Zustand des Sohns stabil

Die fünf Mitglieder einer französischen Familie hatten sich am vergangenen Donnerstag in Montreux aus dem siebten Stock einer Wohnung in die Tiefe gestürzt. Dabei kamen der 40-jährige Vater, die 41-jährige Mutter, deren Zwillingsschwester und die achtjährige Tochter des Ehepaars kamen ums Leben. Der 15-jährige Sohn überlebte. Er befindet sich im Koma und konnte deshalb noch nicht befragt werden. Sein Zustand ist laut Polizeiangaben stabil.

Gemäss Polizei lebte die Familie beinahe autark und zog sich aus der Gesellschaft zurück. Nur die Zwillingsschwester der Mutter arbeitete ausserhalb des Hauses. Weder die Mutter noch das achtjährige Mädchen waren offiziell bei der Einwohnerkontrolle registriert. Dies erkläre auch, warum das Kind nicht zur Schule gegangen sei, schreibt die Polizei im Communiqué. Mutter und Tochter waren nicht bei der Einwohnerkontrolle in Montreux gemeldet.

Angst vor Einmischung durch Behörden

Wie bereits bekannt, war der Heimunterricht des 15-jährigen Sohns der Grund für das Verfahren des Oberamts gegen den Vater. Weil dieser sich einer polizeilichen Vorladung nicht Folge leistete, wurden die Gendarmen bei der Wohnung der Familie vorstellig. Die Ermittlungen deuteten daraufhin, dass die Familienmitglieder Angst vor einer Einmischung der Behörden in ihr Leben hatten.

Das Eingreifen einer Drittperson schliesst die Polizei aus. Die fünf Personen stürzten kurz vor 07.00 Uhr innerhalb von fünf Minuten nacheinander aus einer Höhe von über 20 Metern in die Tiefe.

Keine Spuren eines Kampfes

Vor oder während der Tat hatte keiner der Zeugen, einschliesslich der beiden Polizisten, die ab 06.15 Uhr vor Ort waren, und der Passanten, die sich am unteren Ende des Gebäudes befanden, irgendwelche Geräusche oder Schreie aus der Wohnung oder vom Balkon gehört. Die Polizisten entdeckten eine Trittleiter auf dem Balkon und es wurden keine Spuren eines Kampfes festgestellt.

Die beiden Gendarmen, die in dem Gebäude in der Rue du Casino zum Einsatz kamen, um den Vorführungsbefehl zu vollstrecken, klingelten an der Tür und meldeten sich an. Da sie nicht eintreten konnten, gingen sie, nachdem sie einige Minuten gewartet hatten und gemäss den geltenden Vorschriften, wieder ab, ohne ihren Auftrag erfüllen zu können. Danach stürzten sich die fünf Menschen in die Tiefe.

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