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Polizeibeamte: Untersuchung geht weiter

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Untersuchungsrichter Jean-Luc Mooser äusserte sich gestern vor den Medien noch zur laufenden Untersuchung wegen der Verzeigung eines Polizeivorgesetzten durch einen Untergebenen und des bei diesem Polizeioffizier nicht durchgeführten Alkoholtests, obwohl es Verdachtsmomente gab. Er sagte, dass kein sofortiger Entscheid zu erwarten sei. Auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft werde er nämlich alle involvierten Personen nochmals befragen. Gründe für diese Anordnung wurden nicht angegeben. Offensichtlich will die Staatsanwaltschaft erreichen, dass den noch offenen Fragen weiter nachgegangen wird.

UR-Präsident Mooser informierte anschliessend über die Regeln, die bei Strafverfahren gegen Polizeibeamte zur Anwendung kommen. Danach gab es im Berichtsjahr rund 20 solche Verfahren, die in der Regel auf Beschwerden von Personen zurückzuführen sind, die sich wegen zu groben Verhaltens von Polizisten bei Einvernahmen oder Verhaftungen beklagen.

Der UR behandle die Beschwerde oder Klage meistens auf der Grundlage des Polizeirapportes, so Mooser. Allenfalls werde eine Anhörung oder – bei Unklarheiten seitens des Klägers – eine Gegenüberstellung durchgeführt. In besonderen Fällen, wenn es beispielsweise zum Waffeneinsatz gekommen ist, werde der Fall auch rekonstruiert. wb

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