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Polizeichef lügt vor Gericht

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Polizeichef lügt vor Gericht

Gegen Pierre Nidegger wird ein Strafverfahren wegen falscher Zeugenaussage eröffnet

Der Kommandant der Freiburger Kantonspolizei, Pierre Nidegger, hat bei seiner Zeugenaussage im Strafprozess gegen seinen ehemaligen Untergebenen Paul Grossrieder nicht nur die Wahrheit überstrapaziert, sondern brandschwarz gelogen. Dies konnte André Clerc, der Verteidiger des Angeklagten, gestern beweisen.

Von JOHANNES HOFSTETTER

Kaum zu glauben, aber wahr: Ausgerechnet aus einem von André Clerc, dem Anwalt des Angeklagten, ausgegrabenen Einvernahmeprotokoll der Sekretärin von Paul Grossrieders schärfstem Gegner, Untersuchungsrichter Patrick Lamon, geht hervor, dass Pierre Nidegger, der Kommandant der Freiburger Kantonspolizei, sehr wohl zugegen war und Fragen gestellt hatte, als der Ex-Chef der Drogenbrigade am Abend des 20. März 1998 im Büro Lamons erstmals einvernommen wurde.

Der von Berufs wegen vereidigte und folglich zur Wahrheit verpflichtete Nidegger hatte im Verlauf der Zeugenbefragung vor dem Strafgericht des Saanebezirks am letzten Mittwoch bestritten, beim fraglichen Verhör mit von der Partie gewesen zu sein. Die Aussagen von zwei in aller Eile und ausser Programm aufgebotenen Polizeibeamten widerlegten Nideggers Angaben schon damals (siehe FN vom Freitag).

Clerc wartet auf Entschuldigung

Clerc forderte Staatsanwältin Anne Colliard am Freitag dazu auf, gegen den Freiburger Polizeichef ein Strafverfahren wegen falscher Zeugenaussage vor Gericht einzuleiten. Gleichzeitig nutzte er die Gelegenheit zu einem weiteren Rundumschlag gegen die lokale Justiz im Allgemeinen und Staatsrat Claude Grandjean im Besonderen. An die Adresse der wiederum zahlreich aufmarschierten Medienvertreter richtete Clerc die Bitte, ihm, dem Justiz- und Polizeidirektor, auszurichten, dass die Verteidigung Grossrieders nach wie vor auf eine öffentliche Entschuldigung hoffe.

Immerhin habe Grandjean im Rahmen einer Grossratsdebatte am 11. Februar letzten Jahres durchblicken lassen, dass es André Clerc mit seiner Verteidigungsstrategie nur darum gehe, «die Justiz und den Kanton Freiburg zu destabilisieren». Sichtlich erbost stellte Clerc gestern vor Gericht fest, «ein derart hundslausiges, verlogenes und verfaulendes System» verdiene «keine Protektion», und fügte in seinem Zorn noch andere Adjektive an, welche selbst in den Niederungen des Boulevardjournalismus nicht wiedergegeben werden könnten.

Mit der Einvernahme von Paul Grossrieders Gattin wurde das Beweisverfahren gestern abgeschlossen. Frau Grossrieder schilderte auf Anfrage von Gerichtspräsident Peter Rentsch, wie sie am Abend der Verhaftung ihres Gatten von Polizeikommandant Nidegger erst telefonisch (auf Französisch) und später persönlich kontaktiert worden war.

Sie sei, erzählte Frau Grossrieder, sehr erschrocken, als sie einen Anruf des Vorgesetzten ihres Gatten erhalten habe. «Aus Erfahrung weiss ich, dass es nichts Gutes bedeuten kann, wenn man vom Polizeikommandanten angerufen wird.» Nidegger habe ihr allerdings versichert, dass es ihrem Mann – der, was Frau Grossrieder nicht wusste, in Handschellen in Lamons Büro sass – gut gehe, dass man aber trotzdem mit ihr reden müsse.

Wenig später seien Nidegger und Peter Baeriswyl, der damalige Chef der Kriminalpolizei, in ihrer Wohnung gestanden und hätten sie gebeten, für ihren Mann ein paar Sachen «für eine Nacht» zusammenzupacken. Nidegger habe ihr mitgeteilt, er könne zur Verhaftung ihres Mannes nichts sagen. Aber wenn sie ihn noch einmal sehen wolle, müsse sie mit aufs Untersuchungsrichteramt mitkommen.

Unmittelbar darauf kramte Nidegger laut der Zeugin einen Zettel hervor, auf dem Grossrieder notiert hatte, wo in seiner Wohnung jene Betäubungsmittel versteckt seien, die er zum Trainieren der Drogen-Suchhunde verwendete. Dann habe Nidegger den Stoff, ohne Frau Grossrieder ein Protokoll unterzeichnen zu lassen, beschlagnahmt und sei wieder verschwunden.

«Was immer sie sagen, ist falsch»

Gelegenheit, sich mit ihrem Gatten über die Gründe seiner Verhaftung zu unterhalten, habe sie dann trotz des Versprechens Nideggers nicht erhalten. Aus Lamons Büro habe sie lediglich vernommen, wie der Untersuchungsrichter ihrem Mann verbot, über dieses und jenes zu reden. Am Ende habe sie nur kurz mit Paul Grossrieder sprechen können. Aber viel mehr, als «Glaube bitte nichts, was Lamon oder Nidegger sagen. Es ist alles falsch», habe ihr Grossrieder vor seinem Abtransport ins Bieler Regionalgefängnis nicht mitteilen können.

Das Leben nach der Verhaftung ihres Mannes war für die Familie Grossrieder, wie die Ehefrau des Beschuldigten gestern erklärte, «die Hölle». Entscheidend dazu beigetragen hätten Staatsrat Claude Grandjean und Patrick Lamon, die ihren Gatten – ohne dafür auch nur einen Beweis vorlegen zu können – eiligst vorverurteilten und damit landesweit eine mediale Lawine auslösten, die heute noch Schaden anrichten.

«Sie demütigten mich, wo sie nur konnten»

Chef-Drogenfahnder Paul Grossrieder erzählt, wie er verhaftet wurde und was er anschliessend erlebte

«Pierre Nidegger mochte mich nie – und ich ihn auch nicht», erklärte der Freiburger Ex-Chef-Drogenfahnder Paul Grossrieder vor dem Strafgericht des Saanebezirks. Dieses gespannte Verhältnis zu seinem Kommandanten könnte mit ein Grund dafür gewesen sein, dass der Angeklagte nach seiner Verhaftung wie ein Schwerverbrecher behandelt wurde. Oder noch unwürdiger.

Von JOHANNES HOFSTETTER

Detailliert, aber trotzdem unvollständig («das würde zu viel Zeit in Anspruch nehmen») schilderte Paul Grossrieder, wie er am 20. März 1998 in seinem Büro verhaftet worden war und was er anschliessend durchmachen musste.

An jenem Abend sei er ins Büro von Untersuchungsrichter Patrick Lamon zitiert worden. Kaum dort angekommen, wurde er von zwei Kollegen gepackt, in Handschellen gelegt und nach Waffen durchsucht. Im Anschluss daran habe ihm Lamon an den Kopf geworfen, ein alkoholkranker Drogenkonsument (und -händler) zu sein, wobei ihn, Grossrieder, Letzteres am meisten erschüttert habe: «Er hätte mir, der sich dreissig Jahre lang mit Erfolg gegen Betäubungsmittelmissbräuche eingesetzt hatte, alles Mögliche vorwerfen können, nur das nicht.»

Mit auf dem Rücken gefesselten Händen sei er anschliessend ins Regionalgefängnis Biel verfrachtet worden, ohne zu wissen, was ihm eigentlich genau vorgeworfen werde.

Später sei er mehrfach von Lamon und Pierre Nidegger einvernommen worden. Die beiden hätten ihm auseinander gesetzt, dass sie gegen ihn eine riesige Menge an Belastungsmaterial in der Hand hätten, aber gewisse «Straftatbestände» unter den Tisch fallen liessen, wenn er andere zugeben würde.

In aller Öffentlichkeit vorgeführt

Wie Paul Grossrieder vor Gericht weiter aussagte, wurde er von den Untersuchungsbehörden behandelt, als ob er sich schwerster Verbrechen schuldig gemacht hätte. «Als ich zu einer weiteren Einvernahme in Lamons Büro geführt wurde, brachte man mich – die Hände nach wie vor auf dem Rücken gefesselt – nicht etwa wie bei anderen Verdächtigten üblich diskret durch die Hintertüre ins Untersuchungsamt. Man liess mich vor dem Restaurant Grenette aussteigen, brachte mich vor den Augen der Passanten zu Lamon und nach der Einvernahme wieder auf demselben Weg zurück», erinnerte sich der Angeklagte.

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