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Polizeiliche Lokale sind gut gesichert

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Autor: URS HAENNI

Freiburg Grosses Aufsehen um ein Auto. Nachdem Töchter von Justiz- und Polizeidirektor Erwin Jutzet letzten Sommer mit dem Schlüssel ihres Vaters ein Auto in einer Tiefgarage der Kantonspolizei geparkt hatten, machten sich die beiden Grossräte Roland Mesot (SVP, Châtel-St-Denis) und Stéphane Peiry (SVP, Freiburg) Sorgen. Sie wollten in einer Anfrage von der Kantonsregierung wissen, welche Zivilpersonen wie und unter welchen Umständen Zugang zu Räumlichkeiten der Polizei haben.

Der Staatsrat dankt nun in seiner Antwort den beiden Grossräten für ihre Besorgnis, kann sie aber beruhigen: «Die Räumlichkeiten sind nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit und gemäss den situationsabhängigen Risiken gesichert.»

Viele Zivile bei der Polizei

Der Staatsrat weist darauf hin, dass eine ganze Reihe von Zivilpersonen bei der Polizei arbeiten: Sekretärinnen, KV-Lehrlinge, Verwaltungsangestellte, Techniker, Informatiker, Psychologen, Juristen und auch Reinigungspersonal und Praktikanten.

Alle zivilen Mitarbeiter würden bezüglich Zugang zu Gebäuden gleich instruiert wie das Polizeipersonal. In seiner Antwort weist der Staatsrat aber darauf hin, dass die Umstände und die Anforderungen für den Zugang von der Art der Räumlichkeiten abhingen. Die Anforderungen für eine Garage seien anders als für Räume mit sensiblen Daten. Die Zugangssysteme könnten aus Sicherheitsgründen aber nicht offengelegt werden, so der Staatsrat.

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