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Postcom sieht Teile von Uber Eats weiter dem Postgesetz unterstellt

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Die eidgenössische Postkommission (Postcom) bleibt bei ihrer Einschätzung: Uber Eats fällt mit dem Dienst Uber Portier B.V. unter den Bereich der Postgesetzgebung und ist nach Postgesetz meldepflichtig. Das schreibt die PostCom Montag in ihren Newsletter.

Die aktuelle Einschätzung ist dabei nicht neu. Denn zu diesem Schluss kam die Postcom bereits im Dezember 2020. Auch Essenspakete erfüllten die Kriterien einer Postsendung. Zudem biete Uber Portier B.V. den Gastrobetrieben Kurierdienstleistungen im eigenen Namen an. Damit erfülle die Firma die Kriterien der Meldepflicht im Postgesetz, begründete die Postcom 2020 ihren Entscheid.

Uber Switzerland wollte dies jedoch nicht akzeptieren und focht den Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht an. Uber erhielt Recht. Das Gericht hob im Januar dieses Jahres die Postcom-Verfügung aus formalen Gründen auf und schickte die Sache zur Neubeurteilung zurück an das Post-Aufsichtsorgan.

Im aktuellen Newsletter heisst es nun: «Die Postcom hat an ihrer Sitzung vom 25. August 2022 in Sachen Uber Portier B.V. neu entschieden und wiederum festgestellt, dass das Unternehmen mit seinem Service Uber Eats meldepflichtig ist.»

Die neue Postcom-Verfügung publizierte das Organ am Montag auf der Website. Auch diese kann wieder beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

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