Die Arbeitsmethoden bei der Vorbereitung der Begattungskästchen für die verschiedenen Bienenrassen sind nicht einheitlich. Dies hält der Staatsrat in seiner Antwort auf eine Anfrage von Grossrat Ruedi Schläfli (SVP, Posieux) fest. Ein Schreiben vom Januar dieses Jahres, das an sämtliche Belegstationen des Kantons unabhängig von der Rasse gerichtet war, habe allgemeine Richtlinien enthalten, die für alle Stationen gelten. In der täglichen Praxis seien die Imker verpflichtet, dem kantonalen Bieneninspektor ein Umplatzieren von Begattungseinheiten zu melden. Dieser entscheide situativ, ob eine Kontrolle durchgeführt werden müsse. Da die Begattungskästchen im Allgemeinen jedoch Bienen aus verschiedenen Bienenvölkern beherbergen, sei eine Kontrolle des Ursprungsbetriebs in Anbetracht des Risikos einer Krankheitsübertragung immer gerechtfertigt.
Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen habe den Wunsch nach einer Gesundheitsbescheinigung für alle Stationen nach den Faul- und Sauerbrutfällen 2017 geäussert. Dies sei in Form eines Informationsschreibens und nicht in Form einer Verfügung erfolgt. Für die Gesundheit der Bienen wäre es jedoch bedauerlich, wenn diese Anweisungen nicht befolgt würden. Es habe sich in erster Linie um eine «präventive Massnahme» gehandelt. Laut dem Staatsrat sei es unabhängig von der verwendeten Methode und Bienenrasse wichtig, dass auf den Belegstationen des Kantons ein einwandfreier Gesundheitszustand herrsche.