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Anfrage zur Umsetzung des Spitalnetzes

Das bisherige Vorgehen bei der Umsetzung des Spitalnetzes entspricht «voll und ganz» dem einschlägigen Gesetz. Dies antwortet der Staatsrat auf eine Anfrage.

Grossrat Jean-Pierre Thürler, FDP (Charmey), hatte in einer Anfrage Bedenken zur kurzen Bewerbungsfrist für die Stelle des Generaldirektors des Freiburger Spitalnetzes (FSN) geäussert und sich nach den Bewerbungen von Grossratsmitgliedern für den Verwaltungsrat erkundigt.In der soeben veröffentlichten Antwort erinnert der Staatsrat daran, dass gemäss FSN-Gesetz die Mitglieder des Verwaltungsrates nach ihren Kompetenzen und Erfahrungen im Spital- oder Managementbereich gewählt werden. Es sei nicht vorgesehen, dass Mitglieder des Grossen Rates Einsitz nehmen. Der Staatsrat habe bewusst darauf verzichtet, um zu vermeiden, dass gewisse Fraktionen vertreten sind und andere nicht. Zudem sei die Verbindung des Parlaments zum FSN durch andere Weise sichergestellt.Die Regierung ist zudem nicht der Meinung, dass die Bewerbungsfrist für den Posten des Generaldirektors zu kurz bemessen war. Die Ausschreibung erfolgte am 13. Oktober. Für «gute und motivierte Bewerber» reichten zwei bis drei Wochen. Da über das FSN schon seit einiger Zeit laufend informiert werde, konnten Personen, die sich für das Gesundheitswesen interessieren, voraussehen, dass eine Ausschreibung zu erwarten ist, und sich entsprechend vorbereiten, schreibt der Staatsrat in seiner Antwort. Der Umstand, dass am 25. Oktober bereits zwanzig gute Bewerbungsdossiers eingereicht waren, bestätige diese Annahme. wb

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