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Privatrechtlich angestellt

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Privatrechtlich angestellt

Kein Anhörungsrecht für Claude Chassot

Ende Juni 2004 ist Grossrat Claude Chassot als Lehrer der Sonderklassen des Greyerzbezirks aus triftigen Gründen entlassen worden. Laut Staatsrat ist dabei das Anhörungsrecht nicht verletzt worden, da er privatrechtlich angestellt gewesen sei.

«Bereits seit mehreren Jahren hat sich der Direktor der Schule über Schwierigkeiten im Kontakt mit Claude Chassot beklagt. Letzterer äusserte heftige Kritik an der Institution und besonders an deren Direktor. Claude Chassot, der sich ebenfalls als Direktor der Schule beworben hatte, stellte insbesondere das Ausbildungsprogramm der Klasse CES 7 in Frage, für die er verantwortlich war», hält der Staatsrat in seiner Antwort auf eine Anfrage von Grossrat Cédric Castella, dem Parteikollegen (Bewegung Öffnung) von Claude Chassot, fest.

Auch andere Vorwürfe wurden gegenüber Claude Chassot geäussert, u. a. Handgreiflichkeiten gegenüber Schülern und zweideutige Gesten gegenüber Schülerinnen; Vorwürfe, die er jedoch vehement bestreitet.

Angesichts der Schwierigkeiten liess der Stiftungsrat der Sonderschulen ein allgemeines Audit der Schule erstellen. Der Expertenbericht empfahl dem Stiftungsrat, das Arbeitsverhältnis mit Claude Chassot aufgrund seines Verhaltens der Institution, dem Direktor und den Schülerinnen und Schülern gegenüber und aus pädagogischen Gründen vollumfänglich aufzulösen, wie der Staatsrat schreibt.

Meinung mehrmals geäussert

In seiner Anfrage vertrat Cédric Castella die Ansicht, dass der Stiftungsrat die Entlassung aufgrund des Audits nicht hätte aussprechen dürfen, ohne dem Betroffenen das Recht auf Anhörung einzuräumen. «Das Anhörungsrecht ist in diesem Fall nicht anwendbar, weil der Arbeitsvertrag von Claude Chassot unter das Privatrecht fällt», hält aber der Staatsrat fest und führt mehrere Gespräche, Kontakte und Anfragen auf, bei welchen Claude Chassot seine Meinung zu den bestehenden Problemen hätte äussern können.

Kein Entzug des Lehrdiploms

Die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport macht weiter deutlich, dass sie Claude Chassot nie verboten hat, im Kanton zu unterrichten. «Dazu wäre vorgängig ein Administrativverfahren erforderlich», betont der Staatsrat. Nach seinen Worten hat Erziehungsdirektorin Isabelle Chassot jedoch den Medien gegenüber festgehalten, dass die Direktion gleich wie der Stiftungsrat entschieden hätte, hätte es sich um eine vergleichbare Situation mit einer von der Direktion angestellten Lehrperson gehandelt.

Kein Stellenangebot erhalten

Gemäss Staatsrat hat Claude Chassot kein Stellenangebot erhalten, bei dem nur noch die Zustimmung der Erziehungsdirektion fehlte, wie dies Cédric Castella in seiner Anfrage behauptet hatte. «Hätte er ein solches Angebot erhalten, so könnte die Erziehungsdirektion als Anstellungsbehörde eine Bewerbung, die nicht oder nicht ganz den Anstellungskriterien entspricht, ablehnen», ruft der Staatsrat weiter in Erinnerung. az

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