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Problem Lohnentzug im Fall Grossrieder

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Der Grossrieder-Prozess dauert schon zwei Jahre. Sein Ausgang ist ungewiss. Fest steht nur, dass der Fall bei weitem nicht jene Dimension erreicht, welche die Behörden mit ihrer die Unschuldsvermutung mehrfach verletzenden Informationspolitik glauben machen wollten. Mir persönlich sind auch die schweren Verfahrensfehler und die einseitige Art der Verfahrensführung ein Dorn im Auge.

Die Regierung entzieht Grossrieder bis heute den Lohn. Dies ist schwer verständlich. Denn Grossrieder gilt bis zu einer Verurteilung als unschuldig. Auch trifft der Lohnentzug nicht nur ihn hart, sondern er hat auch einschneidende wirtschaftliche und psychische Auswirkungen auf seine Familie. Deshalb ist diese Massnahme nach der Rechtsprechung nur zulässig, wenn eine vorläufige Prüfung ernsthafte Gründe offenbart, dass beim Betroffenen in subjektiver Hinsicht ein Verschulden vorliegt. Dies hat auch das Freiburger Verwaltungsgericht im Fall Grossrieder bestätigt, ohne dann konkret darzulegen, worin dieses schuldhafte Verhalten besteht. Ein solches läge z.B. vor, wenn jemand die belastenden Fakten anerkennt. Bei Grossrieder trifft das jedoch nicht zu. Es geht um einen Indizienprozess. Der Lohnentzug ist deshalb nach meiner Überzeugung unzulässig.
Diese Massnahme soll den Staat vor Schaden bewahren, falls Grossrieder im Fall einer Verurteilung nicht mehr in der Lage wäre, den während des Prozesses erhaltenen Lohn zurückzuzahlen. Es fehlt mir jedoch der Glaube, dass dies der wahre Grund war. Vieles spricht dafür, dass weniger hochstehende Motive eine Rolle spielten. Verwiesen sei auf die Art, wie in Freiburg vom Lohnentzug Gebrauch gemacht wird. Untersuchungsrichter Lamon z.B., welcher seit August des letzten Jahres in einer Strafuntersuchung wegen schwerwiegender Deliktsvorwürfe steckt, kann bis heute seinen Beruf weiter ausüben, von einem Lohnentzug ganz zu schweigen. In jedem anderen Kanton wäre er längst suspendiert worden. Das gleiche gilt für den Polizeikommandanten, gegen den ebenfalls ein Strafverfahren läuft. Freiburg hat hier sein eigenes (Un-)Recht. Es kann doch nicht sein, dass die Suspendierung und der Lohnentzug vom Umstand abhängen, ob die betroffene Person vom Politfilz protegiert wird oder persona non grata ist.
Störend ist auch die Dauer des Lohnentzugs. Grossrieder kann nichts dafür, dass sein Prozess bis anhin derart verschleppt wurde. Ende März ist er bei der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert.
Was sagte doch Staatsratspräsidentin Lüthi beim Neujahrsempfang? Sie redete lange über Solidarität und sprach von der Mitverantwortung, dafür zu sorgen, dass jeder in Würde leben kann. Folgen so schönen Worten auch Taten?

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