Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Projekt Juraweg: Zwei Anträge um Rückweisung

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Äusserst knapp, mit 45 gegen 44 Stimmen, hat die Gemeindeversammlung einen Kredit von 625 000 Franken für den Ausbau des Juraweges genehmigt. Der zuständige Gemeinderat Franz Schneider hatte auf die rege Bautätigkeit hingewiesen und betont, dass die Gemeinde für die Erschliessung verantwortlich sei.

Die Finanzkommission beurteilte die Kosten für «unverhältnismässig hoch» und empfahl der Versammlung die Ablehnung des Antrags des Gemeinderates.

Die SVP stellte den Antrag, das Geschäft an den Gemeinderat zurückzuweisen. Bei einer allfälligen Zurückweisung wollte sie den Antrag stellen, die Strasse nur leicht zu sanieren und abzuwarten, bis die Umfahrungsstrasse erstellt ist.

Rückweisungsanträge abgelehnt

Josef Crottet beantragte ebenfalls eine Rückweisung. Nach einer allfälligen Rückweisung wollte er den Antrag stellen, ein kostengünstigeres Projekt auszuarbeiten.

Die Gemeindepräsidentin Hildegard Hodel liess zuerst über den Rückweisungsantrag abstimmen, der mit 59 gegen 22 Stimmen abgelehnt wurde. Nachdem der Antrag des Gemeinderates die Stimmenmehrheit erhalten hatte, wurde über den Antrag der SVP und jenem von Josef Crottet nicht mehr abgestimmt.

Angesichts des knappen Ausgangs und des komplizierten Sachverhalts mit verschiedenen Anträgen verlangten verschiedene Bürger eine Wiederholung der Abstimmung. Nach kurzer Beratung mit dem Abstimmungsbüro entschied die Präsidentin, auf eine Wiederholung zu verzichten.

Beschwerde angekündigt

Werner Wyss kündigte eine eventuelle Beschwerde gegen das Abstimmungsverfahren an. Wie Oberamtmann Nicolas Bürgisser am Freitag auf Anfrage erklärte, wurde eine Beschwerde gegen das Abstimmungsverfahren angekündigt. Er wollte aber nicht angeben, wer die Beschwerde angekündigt hatte. Wie er betonte, muss eine Beschwerde bis 30 Tage nach Genehmigung des Protokolls eingereicht werden. ja

Meistgelesen

Mehr zum Thema